Wir halten Wort. Einen ausgeglichen Haushalt und mehr öffentliche Investitionen – beides haben wir im Koalitionsvertrag als zentrale Vorhaben vereinbart und beides werden wir auch umsetzen.
Wir wollen die Wachstumskräfte unserer Wirtschaft langfristig zu stärken. Eine
leistungsfähige Infrastruktur, eine hohe Qualität bei Bildung und Ausbildung sowie gute Rahmenbedingungen für Innovationen, das ist für uns der notwendige Dreiklang für Wohlstand und neue Arbeitsplätze. Deshalb erhöhen wir die Investitionen des Bundes in den kommenden Jahren nochmals um 10 Mrd. Euro.
Solide Haushalte und mehr Investitionen widersprechen sich nicht: Für das Jahr 2015 werden wir erstmals seit 46 Jahren einen Bundeshaushalt aufstellen, der ohne neue Schulden auskommt. Das ist auch ein Verdienst der SPD und wir sollten das selbstbewusst vertreten. Daran ändert übrigens auch die aktuelle Steuerschätzung nichts, nach der der Bund 2015 mit 500 Mio. Euro weniger Steuerein-nahmen rechnen kann als im Mai prognostiziert.
Gute Lage am Arbeitsmarkt – Langzeitarbeitslose fördern
Seit dem Jahr 2005 steigt die Zahl der Erwerbstätigen in unserem Land kontinuierlich an. Derzeit stehen fast 43 Millionen Menschen in Lohn und Brot, davon über 30 Millionen sozialversichert beschäftigt. Die Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist eine Erfolgsgeschichte, die wir nicht allein einer guten Konjunktur verdanken, sondern maßgeblich auch den Reformen der Agenda 2010.
Bei allen Erfolgen stellen wir jedoch fest: Derzeit profitieren diejenigen, die ein Jahr oder länger arbeitslos sind, kaum von der guten Lage am Arbeitsmarkt. Diesen Men-schen wieder eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu geben, das ist das Ziel des Maßnahmenpakets, das Andrea Nahles in der letzten Woche vorgestellt hat. Tatsache ist: Die Ursachen dafür, warum Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für längere Zeit keine Beschäftigung finden, sind vielfältig. Alleinerziehende, Ältere oder Geringqualifizierte sind überdurchschnittlich häufig davon betroffen. Sie brauchen jeweils passgenaue Beratung und Unterstützung, damit sie wieder erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Genau hier setzt das Maßnahmenpaket an.
Bezahlbaren Wohnraum sichern – Mietpreisbremse kommt
Mehr als die Hälfte aller Deutschen wohnt zur Miete. Mit der Mietpreisbremse, die wir diese Woche im Bundestag verabschieden, hat die SPD nun einen wichtigen Erfolg für Millionen Mieterinnen und Mieter erreicht. Der Mietexplosion gerade in Ballungsräumen wird damit ein Ende gesetzt. Dort sind Mietsteigerungen von über 30 Prozent bei Wiedervermietungen keine Seltenheit mehr. Künftig darf in diesen Regionen die Miete bei Wiedervermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Welche Gebiete dies konkret sind, wird von den Ländern festgelegt. Die Regelung gilt auch für Staffelmietverträge. Neubauten und umfangreiche Wohnungsmodernisierungen sind dagegen von der Mietpreisbremse ausgenommen, um Anreize für den Neubau von Wohnungen zu setzen. Wir entlasten Mieterinnen und Mieter auch bei den Maklerkosten. Hier gilt nun: Wer den Makler bestellt, der muss ihn auch bezahlen.
Die SPD will guten und bezahlbaren Wohnraum langfristig sichern. Barbara Hend-ricks hat deshalb gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Verbänden ein „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ auf den Weg gebracht. Darüber hinaus haben wir die Städtebauförderung bereits in diesem Jahr auf jährlich 700 Mio. Euro aufgestockt. In Städten und Ballungszentren ist Bauland oft der entscheidende Engpass. Die Liegenschaften von Bund, Ländern und Kommunen können helfen, diesen Engpass zu beseitigen. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich dafür aus, dass beim Verkauf von Grundstücken durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nicht nur der Erlös, sondern auch soziale, städtebauliche und energetische Belange berücksichtigt werden. Wir streben zudem ein verbindliches Erstzugriffsrecht der Kommunen auf Grundlage eines transparent ermittelten und nachprüfbaren Verkehrswertes an. Für Mieter bundeseigener Wohnungen, die zum Verkauf stehen, fordern wir einen vertraglichen Schutz vor Luxusmodernisierungen und der Umwandlung in Eigentum.
In Talente investieren – Bund übernimmt BAföG
Nach wie vor entscheidet in Deutschland die soziale Herkunft über die Bildungschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich deshalb mit Erfolg dafür eingesetzt, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) substanziell zu verbessern. Wir wollen, dass alle jungen Menschen eine faire Chance bekommen, die eigene Bildung und Ausbildung nach eigenem Wunsch und Fähigkeit zu gestalten. Denn ihre Talente und Ideen sind unsere wertvollste Ressource. Jeden Euro, den wir in ihre Ausbildung investieren, ist gleichzeitig gut angelegtes Geld für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.
Im Zuge der BAföG-Novelle übernimmt der Bund ab 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Damit werden die Länder um rund 1,2 Mrd. Euro jährlich entlastet und können ihrerseits zusätzliche Mittel in Hochschulen und Schulen investieren. Unterm Strich wird durch die BAföG-Novelle ab 2016 mehr Geld bei den Studierenden ankommen als bisher: Bedarfssätze und Wohngeld werden angehoben. Durch höhere Freibeträge und Hinzuverdienstgrenzen wird zudem sichergestellt, dass eine größere Zahl von Schülern und Studierenden einen Anspruch auf BAföG hat. Nach den großen BAföG-Reformen in den Jahren 2001 und 2008 zeigt sich erneut: Die SPD-Bundestagsfraktion bleibt auch in der Großen Koalition die treibende Kraft bei der Fortentwicklung des BAföG.
Mehr Zeit für die Pflege
Mehr als 1,2 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland ausschließlich in häuslicher Umgebung versorgt. Eine Aufgabe, bei der die Angehörigen oftmals an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit stoßen. Viele müssen dabei Berufstätigkeit und Zeit für die Pflege in Einklang bringen. Diesen Menschen helfen wir jetzt. Mit dem geplanten Gesetz zur Familienpflegezeit schaffen wir Rechtssicherheit und mehr Flexibilität. Gleichzeitig sichern wir pflegende Berufstätige finanziell besser ab. Wer Angehörige im Akutfall pflegt, erhält künftig bis zu zehn Tage Lohnersatz. Wer sich längerfristig um pflegebedürftige Angehörige kümmern muss, hat künftig einen Rechtsanspruch, sich bis zu 6 Monate freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang zu reduzieren. Um in dieser Zeit Einkommensverluste auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vom Job freistellen zu lassen, um Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.
Die neuen Regeln für die Familienpflegezeit sind auch ein Gewinn für Unternehmen. Ihnen bleiben engagierte Fachkräfte erhalten, auch wenn diese zeitweise kranke Angehörige pflegen müssen. Gleichzeitig werden pflegebedingte Auszeiten der Be-schäftigten für die Unternehmen besser plan- und kalkulierbar. Auf die Belange klei-ner Betriebe nehmen wir Rücksicht: Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt nur gegenüber Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.