Die Werkstatträte vertreten analog zu Betriebsräten die Interessen der Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Die rot-grüne Bundesregierung hat die seit 2001 bestehende Werkstättenmitwirkungsverordnung eingeführt. Auf ihrer Basis wirken heute die Werkstatträte für die insgesamt 280 000 Beschäftigten in den Werkstätten mit. Um sich besser einzumischen haben die Werkstatträte auch eine eigene Bundesvereinigung gegründet, für die Finanzierung der regionalen und überregionalen Arbeit hat sich die SPD in der Großen Koalition erfolgreich eingesetzt.
Ziel ist: Behinderte und Nichtbehinderte arbeiten zusammen in einem Betrieb
Aktuell wird auch viel darüber diskutiert, dass längst nicht alle Beschäftigten in Werkstätten dort arbeiten müssten. Viele von ihnen wollen eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt in einem Unternehmen. Auf der anderen Seite benötigen die Menschen häufig auch noch den Schutz, den eine Behindertenwerkstatt ihnen bietet. Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung schreibt in Artikel 27 das Recht auf Teilhabe in einem offenen und zugänglichen Arbeitsmarkt fest. Deshalb wollen auch viele Werkstatträte ihren Betrieb zu einem sog. inklusiven Unternehmen weiterentwickeln, in dem Behinderte und Nichtbehinderte gleichberechtigt miteinander arbeiten.
Die Bundesvereinigung der Werkstatträte hat ein Positionspapier entwickelt, dass auf der Konferenz am 23. November von Werkstatträten, Abgeordneten der SPD, Vertreterinnen und Vertretern der Werkstätten und Gewerkschaften diskutiert wurde. Fazit der Veranstaltung: Es gibt noch vieles zu diskutieren und es liegt ein langer Weg zur gleichberechtigten Teilhabe vor uns, aber wir müssen uns gemeinsam auf den Weg machen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird diesen Prozess nicht zuletzt mit der Werkstatträtekonferenz weiter mit fördern.
Die Ergebnisse der Werkstattkonferenz wird die SPD-Bundestagsfraktion mit ihrer Behindertenbeauftragten Silvia Schmidt in den Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einbringen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat zum sechsten Mal zur Werkstatt-konferenz Vertreterinnen und Vertretern aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung nach Berlin eingeladen. In diesem Jahr zogen 230 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Bilanz über die seit 10 Jahren gesetzlich festge-schriebenen Mitwirkungsrechte von Beschäftigten in Behinderten-werkstätten.