Nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen sind in Deutschland derzeit mehr als 800 000 Finanzprodukte auf dem Markt, davon ungefähr 450 000 Zertifikate und Optionsscheine. Zu oft wird ihr wahres Verlustrisiko noch immer in Hochglanzprospekten bewusst verschleiert oder gänzlich verschwiegen.

Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. investieren private Anleger jährlich 40 bis 50 Mrd. Euro in Produkte des sogenannten Grauen Kapitalmarktes. Dieser ist, weil weitgehend nicht reguliert und beaufsichtigt, für die Verbraucherinnen und Verbraucher besonders risikoreich. Unseriöse Anbieter und Vermittler bringen Kunden, die beispielsweise eine lukrative Altersvorsorge anstreben, über Schneeballsysteme oder sogar mit Phantasieprodukten wie Depositendarlehen (zins- und tilgungsfreie Kredite) im schlimmsten Fall nicht nur um die Vermögenserträge, sondern auch um ihre ursprünglichen Kapitaleinlagen.

Mit unserem Antrag „Gesamtkonzept zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen vorlegen" fordern wir deshalb die Bundesregierung unter anderem auf, für alle Finanzvermittler und -berater Mindeststandards festzulegen und deren Einhaltung über eine Aufsicht sicherzustellen. Ferner soll für die Anfang 2010 eingeführte Pflicht zur Protokollierung der Anlageberatung zusammen mit Verbraucherorganisationen und Anbieterverbänden ein standardisiertes und verbindliches Muster entwickelt werden. Auch sind die Finanzdienstleistungsunternehmen zur Erstellung von Produktinformationsblättern zu verpflichten. Zusammen mit Verbraucherorganisationen und Anbieterverbänden ist auch hierfür ein standardisiertes und verbindliches Muster zu entwickeln.