Der Bundestag hat dazu bereits zwei Reformen auf den Weg gebracht. Die Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung werden darin jedoch nicht ausreichend berücksichtigt.
Deshalb schlagen wir in unserem Gesetzentwurf vom 24. März die Einführung eines unabdingbaren Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche Beiträge vor, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind. Sechs Monate nach der Veröffentlichung in Periodika und zwölf Monate nach der Veröffentlichung in Sammelwerken dürfen Urheberin und Urheber ihre Texte nicht-kommerziell öffentlich zugänglich machen. Dadurch wird die Monopol- und Oligopolstellung einzelner wissenschaftlicher Zeitschriften und Verlage begrenzt und der Zugang zu wissenschaftlichen Informationen zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen sicher gestellt.