Hinter dem Begriff „Mütterrente“ verbirgt sich die Anerkennung eines weiteren Jahres der Kindererziehung bei Müttern und seltener auch bei Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Damit erhalten sie pro Kind Rentenentgeltpunkte für zwei Jahre anstatt bisher nur jeweils einen Entgeltpunkt. Das macht in Westdeutschland pro Monat und Kind bis zu 28,61 Euro mehr aus. In Ostdeutschland sind es bis zu 26,39 Euro mehr.
Insgesamt werden rund 9,5 Millionen Frauen und 200.000 Männer von der „Mütterrente“ profitieren. Weil das Gesetz erst Mitte Juni endgültig beschlossen worden ist, war die Zeit für die Neuberechnung zu kurz. Aber die „Mütterrente“ verfällt nicht, sondern sie wird rückwirkend zum 1. Juli 2014 überwiesen. Mütter oder Väter, die jetzt in Rente gehen und deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten die „Mütterrente“ direkt mit der ersten Rentenauszahlung. Ein Antrag auf die Mütterrente muss nicht gestellt werden.
Die „Mütterrente“ kostet pro Jahr 6,5 Milliarden Euro. Sie wird auf Wunsch der Union aus dem Beitragsaufkommen der Rentenversicherung bezahlt. Die SPD-Fraktion hat durchgesetzt, dass es ab 2019 einen erweiterten Bundeszuschuss aus Steuermitteln an die Rentenkasse geben wird, um die Ausgaben für die „Mütterrente“ zumindest zum Teil aus Steuermitteln bestreiten zu können.
Die „Mütterrente“ ist wie alle Renten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Sie unterliegt außerdem der Besteuerung. Wenn Grundsicherung im Alter bezogen wird, dann wird die „Mütterrente“ auf die Grundsicherung angerechnet. Dies gilt auch für alle weiteren Rentenbestandteile.
Mütter und Väter, deren Kinder nach 1992 geboren wurden, werden pro Kind drei Jahre Erziehungszeit anerkannt, was drei Rentenentgeltpunkten entspricht. Eine vollkommene Angleichung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für die Mütter oder Väter deren Kinder vor 1992 geboren wurden, wäre finanziell nicht leistbar und würde mit weiteren 6,5 Milliarden Euro zu Buche schlagen. Über 80 Prozent der Bevölkerung begrüßen die „Mütterrente“.