Bislang sind Menschen, die jünger als 27 Jahre sind und aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, praktisch von der Teilnahme am Jugendfreiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst ausgeschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf sollen Änderungen am Bundesfreiwilligendienstgesetz und am Jugendfreiwilligendienstgesetz vorgenommen werden, um auch diesen jungen Menschen den Zugang zu Freiwilligendiensten zu erleichtern.
Voraussetzung für einen Teilzeitdienst ist laut Vorlage ein „berechtigtes Interesse“ der Freiwilligen an der Reduktion der Dienstzeit. Dazu gehört zum Beispiel die Betreuung des eigenen Kindes, die Pflege von Angehörigen oder die Teilnahme an arbeitsmarktneutralen Bildungs- oder Qualifizierungsangeboten. Zugleich muss auch die Einsatzstelle der Freiwilligen mit der Teilzeitregelung einverstanden sein.