Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, insbesondere in Ballungsräumen, ist eines der wichtigsten Ziele dieser Koalition. Deshalb muss unter anderem die Bereitstellung von günstigen Mietwohnungen gefördert werden. Mit dem neuen Gesetz sollen einige der beim Wohngipfel am 21. September 2018 beschlossenen Punkte zur Wohnungsbauoffensive umgesetzt werden:

Durch die Einführung einer steuerlichen Sonder-Abschreibung soll der Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment gefördert werden. Die Sonderabschreibung soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren jeweils fünf Prozent betragen.

Zusammen mit der normalen Abschreibung können somit innerhalb dieses Abschreibungszeitraums bis zu 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden.

Dadurch wird auch die Herstellung von Wohnraum in bereits bestehenden Gebäuden gefördert. Das betrifft beispielsweise die Umwidmung von Gewerbeflächen oder den Ausbau von bislang ungenutzten Dachgeschossen. Die Förderung setzt voraus, dass der Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wurde bzw. wird.

Zielgenauer Einsatz der Fördermittel

In den anstehenden Gesetzesberatungen wird die SPD-Fraktion die Förderbedingungen prüfen, um einen möglichst zielgenauen Einsatz der Fördermittel für den Bau von bezahlen Wohnungen sicherzustellen.

Denn das ist laut Gesetzesbegründung das Ziel der Maßnahme: möglichst zeitnah private Investoren zum Neubau von Mietwohnungen anzuregen. Die Sonderabschreibung könne demnach im freifinanzierten Wohnungsmarkt Anreize setzen, um die Bautätigkeit anzuregen. Gefördert würden mit der Sonderabschreibung aber auch Maßnahmen zur Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden.