Investitionspaket: Kommunen entlasten - Zukunft sichern

Die Koalition behält ihr hohes Tempo bei. Und die SPD-Fraktion bleibt die treibende Kraft. Wir machen Deutschland Schritt für Schritt wirtschaftlicher stärker und sozial gerechter. Diese Woche werden wir die Mietpreisepreise sowie die Frauenquote beschließen. Und wir haben vereinbart, dass das bereits vereinbarte Investitionspaket von 10 Mrd. Euro um weitere 5 Mrd. Euro für die Entlastung von Kommunen erhöht wird. 3,5 Mrd. Euro davon sind für ein kommunales Investitionsprogramm vorgesehen, 1,5 Mrd. Eu-ro für die Erhöhung der Entlastung der Kommunen in 2017 auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro. Die Unterstützung der Kommunen war ein Kernanliegen der SPD. Wir sind stolz, dass wir das erreicht haben. Wir setzen unsere Versprechen um. Investitionspaket: Kommunen entlasten - Zukunft sichern Deutschland muss mehr investieren, um wirtschaftlich stark zu bleiben und Arbeitsplätze zu sichern. Klare Haltung der SPD-Fraktion ist: Eine solide Finanzpolitik und mehr öffentliche Investitionen sind kein Widerspruch. Beides ist notwendig, um die richtigen Weichen für eine gute Zukunft zu stellen. Nur mit einer modernen Infrastruktur bleibt Deutschland wettbewerbsfähig. Und nur leistungsfähige Kommunen können notwendige Investitionen und Daseinsvorsorge stemmen.

Bereits im Koalitionsvertrag haben wir uns mit Erfolg für mehr Investitionen und eine höhere kommunale Entlastung eingesetzt. Nun haben wir uns mit der Union darauf verständigt, die dafür vorgesehen Mittel nochmals deutlich anzuheben. Dabei hat die SPD-Fraktion ihr vorrangiges Ziel erreicht: Die Investitionskraft finanzschwacher Städten und Gemeinden wird gezielt gestärkt.

  • Höhere kommunale Entlastung: Bisher war vereinbart, dass die Kommunen von 2015 bis 2017 um jeweils eine Milliarde Euro entlastet werden. Die Forderung der SPD war, diesen Betrag schon 2017 deutlich zu erhöhen. Jetzt haben wir erreicht, dass die Entlastung der Kommunen um weitere 1,5 Mrd. Euro auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro in 2017 steigt und dann 2018 mit 5 Mrd. Euro ihre volle Höhe erreicht. Das ist ein wichtiger Schritt um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten.
     
  • Kommunales Investitionsprogramm: Mit einem Sondervermögen von 3,5 Mrd. Euro wird noch 2015 ein Investitionsfonds für finanzschwache Kommunen eingerichtet. Mit dem kommunalen Investitionsprogramm leistet der Bund auch einen Beitrag zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft in unserem Land.
     
  • Mehr Mittel für Infrastruktur: Die Investitionen in die Verkehrswege und in die digitale Infrastruktur werden nochmals deutlich um über 4,3 Mrd. Euro angehoben. Zusätzlich werden Mittel aus der Versteigerung von Frequenzen für den Breitbandausbau genutzt. Unterm Strich werden wir die bereits im Koalitionsvertrag beschlossenen zusätzlichen Infrastrukturinvestitionen in Höhe von 5 Mrd. Euro verdoppeln.
     
  • Höhere Investitionen in Energieeffizienz, Klimaschutz und Städtebau: Mit 1,2 Mrd. Euro zusätzlich wird die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz vorangetrieben. Über 1 Mrd. Euro zusätzlich wird für Klima- und Hochwasserschutz sowie den Städtebau zur Verfügung gestellt. Weitere rund 400 Mio. Euro stehen für andere investive Zwecke bereit.
     
  • Die SPD hat auch dafür gesorgt, dass durch Auflösung der Globalen Minderausgabe für das Betreuungsgeld weitere 3 Milliarden für Investitionen zur Verfügung stehen.

Unterm Strich hat die SPD-Fraktion das seit Jahrzehnten größte Entlastungsprogramm für Kommunen auf den Weg gebracht! Gemeinsam mit dem bereits beschlossenem Mittelaufwuchs für Kindertagesstätten, für die Städtebauförderung und der Unterstützung bei der Unterbringung von Flüchtlingen summieren sich die Hilfen für Kommunen zwischen 2015 und 2018 auf über 15 Mrd. Euro. Eine gute Investition in unsere Zukunft!

Mietpreisbremse kommt ohne Abstriche

Wir haben uns durchgesetzt: Die Mietpreisbremse kommt – ohne Abstriche am bis-herigen Gesetzentwurf. Ein wichtiger Erfolg für Millionen Mieterinnen und Mieter. Der Mietexplosion in vielen Ballungsräumen wird damit ein Ende gesetzt. Dort sind Mietsteigerungen von über 30 Prozent bei Wiedervermietungen inzwischen keine Seltenheit mehr. In den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten darf die Miete künftig bei Wiedervermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Um Anreize für den Neubau von Wohnungen zu setzen, sind Neubauten und umfangreiche Wohnungsmodernisierungen von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Wir entlasten Mieterinnen und Mieter auch bei den Maklerkosten. Künftig gilt: Wer den Makler bestellt, der muss ihn auch bezahlen. Es ist gut, dass die Mietpreisbremse jetzt schnell kommt: Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden!

SPD-Fraktion bleibt Motor in der Gleichstellung 

Frauen in Deutschland sind heute so gut ausgebildet wie noch nie. Mehr als die Hälfte der jungen Menschen mit Hochschulabschluss in Deutschland sind Frauen. Doch nach wie vor liegt das Lohnniveau von Frauen oft unter dem ihrer männlichen Kollegen. Und trotz bester Ausbildung beträgt der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland gerade einmal 18,4 Prozent. Selbstverpflichtungen konnten an der schwachen Präsenz von Frauen in Führungspositionen bislang nichts ändern. Dabei können wir es uns nicht leisten, auf qualifizierte weibliche Fach- und Führungskräfte zu verzichten.

Mit der gesetzlichen Quote werden wir deshalb einen nachhaltigen Kulturwandel in den Unternehmen und in unserer Gesellschaft in Gang bringen. Ab 2016 müssen in börsen- und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt sein. Wird diese Quote unterschritten, bleiben die Aufsichtsmandate unbesetzt („Leerer Stuhl“). Der Bund geht mit gutem Beispiel voran: In Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, soll ab 2018 für diese Mandate sogar eine Quote von 50 Prozent bei Neubesetzungen erfüllt sein. Ich bin überzeugt: Je mehr Frauen Führungspositionen wahrnehmen, desto selbstverständlicher sind gleiche Chancen für Frauen und Männer in Unternehmen sowie Verwaltung.

Für ein neues Einwanderungsgesetz – pragmatisch, modern und sozial

Unserem Land geht es gut. Die positive Lage auf dem Arbeitsmarkt sorgt für Überschüsse bei den Sozialversicherungen und für solide finanzierte öffentliche Haushalte. Aber unsere Gesellschaft altert und schrumpft. In den kommenden zehn Jahren verliert unser Land über sechs Millionen Arbeitskräfte. Dadurch laufen wir Gefahr, unseren Wohlstand einzubüßen. Rente und Gesundheitsversorgung sind nur sicher, wenn es gelingt, die drohende demographische Lücke zu schließen.

Deshalb ist es zentrales Ziel der SPD-Fraktion, die in Deutschland lebenden Arbeitskräfte besser zu mobilisieren und zu qualifizieren: Jede und jeder in unserem Land wird gebraucht! Wir wollen daher die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter voranbringen, damit mehr Frauen die Möglichkeit haben, von Teil- in Vollzeitarbeit zu wechseln. Gestärkt werden muss die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern und denjenigen, die arbeitslos sind. Auch verdienen die 1,5 Millionen jungen Menschen auf unserem Arbeitsmarkt, die bislang ohne Berufsausbildung sind, eine zweite Chance durch nachträgliche Qualifizierung.

Trotz dieser Maßnahmen wird Deutschland auf den Zuzug qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sein. Deshalb setzen wir uns für ein neues Einwanderungsgesetz ein. Eines, das mit mehr Transparenz Vertrauen schafft und Sorgen entkräftet. Und das zugleich das Signal aussendet: Deutschland ist ein attraktives und weltoffenes Land, das um gut ausgebildete Einwanderer wirbt.

Konkret schlagen wir vor, die bisherigen rechtlichen Regelungen in einem Einwanderungsgesetz übersichtlich zu bündeln. Im engen Dialog mit Gewerkschaften und Arbeitgebern wollen wir nachvollziehbare Kriterien für die Zuwanderung von Fachkräften schaffen. Diese Kriterien sollten flexibel, am tatsächlichen Bedarf orientiert und sozial ausgewogen sein. Tarifbindung und Mindestlohn sollen verhindern, dass Einwanderung dazu benutzt wird, Lohnniveau und Arbeitsbedingungen zu drücken.

Tarifeinheit - Solidarische Tarifpolitik stärken

Tarifautonomie und eine gute Sozialpartnerschaft sind Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und tragen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Konflikte von konkurrierenden Gewerkschaften (Tarifkollisionen) schwächen jedoch das solidarische Miteinander in Betrieben und leisten einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung Vorschub. Wir beraten deshalb in dieser Woche in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit. Mit ihm wollen wir das Mehrheitsprinzip wieder stärker in der Tariflandschaft verankern.

Wichtig ist: Das Streikrecht bleibt unangetastet. Kleine Gewerkschaften können auch weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten. Im Konfliktfall müssen sich konkurrierende Gewerkschaften aber zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen. Nur wenn dies nicht gelingt, soll der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet werden, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. So wird sichergestellt, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt. Gemeinsam mit der in der vergangenen Woche eingesetzten Mindestlohnkommission ist das Gesetz zur Tarifeinheit ein wichtiger Schritt, um Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft in unserem Land zu stärken.