Ein Meilenstein im Kampf gegen Streumunition ist die Convention on Cluster Munitions – kurz CCM genannt. Auf deutsch meint das schlicht die „Konvention gegen Streumunition“. Sie trat im August 2010 inkraft und entwickelt das Humanitäre Völkerrecht bedeutend weiter. Nicht zuletzt durch diese Konvention kam es zu der weltweiten Ächtung der Einsätze von Streumunition durch lybische und thailändische Truppen. Die CCM bildet demnach Normen, die nicht unterminiert werden dürfen. Deutschland hat sich mit der Ratifikation der CCM dazu verpflichtet, das Verbot des Einsatzes, der Herstellung und Weitergabe von Streumunition konsequent und umfassend umzusetzen. Das ist insofern extrem wichtig, weil noch immer nicht alle Staaten der CCM beigetreten sind.
Neues Protokoll unterwandert alte Standards
Die Mehrzahl der Hersteller- und Besitzerstaaten, darunter die USA, China und Russland gehören nicht zu den Vertragsstaaten. Und nun wollen einige von ihnen auch noch neue Standards setzen, die die CCM-Standards unterlaufen würden, sie quasi konterkarieren. Diese Bemühungen konzentrieren sich auf das VN-Waffenübereinkommen (Convention on Certain Conventional Weapons – CCW), bei dem im November 2011 Entscheidungen über den aktuellen Protokollentwurf VI zu Streumunition anstehen. Dieses Protokoll sieht ein umfassendes Verbot erst für die Streumunition vor, die vor 1980 produziert wurde. Neue Typen dieser Waffe wären damit erlaubt – für einen Zeitraum von zwölf Jahren sogar solche, die über keinen Sicherheitsmechanismus verfügen. Nach dieser Zeit lässt das Protokoll Streumunition mit nur einem Sicherheitsmechanismus zu, obwohl klar ist, dass solche Mechanismen oft nicht funktionieren. Darüberhinaus würden in dem Protokoll deutlich längere Übergangsfristen als bisher gültig festgelegt. Und die Frage der Anzahl der Submunition wird erst gar nicht geregelt.
Es würden also neue völkerrechtliche Standards etabliert, die Streumunition de facto relegitimieren würden. Das widerspräche offenkundig dem Ziel des CCW, Zivilpersonen zu schützen und besonders grausame Verletzungen zu verhindern.
Gemeinsamer Antrag mit den Grünen
Nun argumentieren Befürworter dieses Protokolls, dass sich dem CCW auf diese Weise mehr Staaten anschließen könnten, die große Streumunitionsbestände besitzen. Dabei kann die Quantität der Teilnehmerstaaten doch nicht allein die Qualität einer Norm im Humanitären Völkerrecht bestimmen. Im Gegenteil: Hier würde eine von mehr Staaten durchgesetzte schlechtere Regelung eine von weniger Staaten getragene bessere Regelung verdrängen.
In dem gemeinsamen Antrag mit den Grünen „Gegen eine Aufweichung des Verbotes von Streumunition“ (Drs. 17/7637), eingebracht am 10. November, fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung darum auf, ihr Veto gegen den aktuellen Protokollentwurf VI des VN-Waffenübereinkommens zu Streuminition einzulegen. Sie soll sich außerdem entschieden jedem Abkommen zu Streuminition entgegen stellen, das einen Rückschritt gegenüber der CCM bedeutet. Die Regierung soll sich ganz generell für die Universalisierung des Verbotes von Streumunition durch eben eine Universalisierung der CCM einsetzen. Die Linke brachte am 10. November einen ähnlichen Antrag ein, dem sich die SPD-Fraktion bei der Abstimmung enthalten wird.
Verbot von Investitionen in Streumunition
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte schon im Oktober 2011 in einem interfraktionellen Oppositionsantrag (Drucksache 17/7339 ) die Bundesregierung dazu aufgefordert, direkte oder indirekte Investitionen und jede Form der Finanzierung von Unternehmen, die solch zynische Minen oder Munition entwickeln oder produzieren, zu verbieten. Firmen, die in Munition und dergleichen investieren, dürfen unter keinen Umständen öffentliche Aufträge bekommen. Damit sollen dann auch staatliche Investitionen und Förderung wie zum Beispiel über Finanzprodukte im Rahmen der Riester-Rente verhindert werden. Als Miteigentümer öffentlich-rechtlicher oder privater Banken soll die Regierung Einfluss nehmen auf deren Geschäftspolitik, dass keine Investitionen in solche Tötungsgeräte getätigt werden. Darüber hinaus fordern die Sozialdemokraten, dass die Regierung sich für ein gleichlautendes Verbot auf europäischer und internationaler Ebene einsetzt.
Das Gegenargument, dass eine Kontrolle des gesamten Anlageuniversums nicht möglich sei, ist unhaltbar. Andernfalls wäre es Finanzdienstleistern nicht möglich, Investitionen in Streumunition vollständig auszuschließen, wie das einige große Fondsgesellschaften in Deutschland immerhin tun.
Deutschland sollte dem Beispiel Belgiens, Luxemburgs, Norwegens und Neuseelands folgen und Investitionen in die Herstellung und Entwicklung von Antipersonenminen und Streumunition generell gesetzlich untersagen. Ein Land, das jährlich erhebliche finanzielle Mittel für die Räumung von Antipersonenminen und Streubomben weltweit zur Verfügung stellt, kann Investitionen in die Produktion dieser Waffen nicht erlauben und darf sie schon gar nicht steuerlich fördern.