Damit die Beschäftigten der Baubranche trotz dieser Bedingungen sozial gut abgesichert sind, erbringen die Sozialkassen in der Bauwirtschaft einen wichtigen Beitrag. Die gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien schaffen einen Ausgleich für die strukturbedingten Nachteile der Bauarbeitnehmer.
Die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) ist die gemeinsame Einrichtung der drei Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft. Das sind die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt, der Hauptverband der deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des deutschen Baugewerbes.
Gemeinsam sichern sie die Urlaubsansprüche, eine betriebliche Altersversorgung sowie Ausbildungsförderung für alle Beschäftigten und Betriebe der Bauwirtschaft. Das geschieht auf der Rechtsgrundlage von allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen. Von den Leistungen der SOKA-BAU profitieren nicht nur bis zu 700.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mehr als 35.000 Auszubildende, mehr als 370.000 Rentnerinnen und Rentner, sondern letztlich die gesamte Baubranche.
Das Bundesarbeitsgericht hatte aus formalen Gründen das Sozialkassenverfahren in der Baubranche in Frage gestellt und damit das System der Sozialkasse erheblich gefährdet. Das öffentliche Interesse an den Sozialkassen des Baugewerbes wird nicht bestritten, dennoch wurden die Allgemeinverbindlicherklärungen mehrerer Sozialkassentarifverträge für unwirksam erklärt.
Deshalb hat der Bundestag hat am 26. Januar 2017 das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Drs.18/10631, 18/11001) beschlossen. Das Gesetz sichert nun den unveränderten Fortbestand der Sozialkassenverfahren im Bauhauptgewerbe, es verhindert Rückforderungsansprüche und ermöglicht den Einzug ausstehender Beiträge. Das bringt Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Die Leistungen der SOKA-Bau für die Beschäftigten
Unter dem Dach von SOKA-BAU sind zwei Institutionen vereint: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK-BAU).
Über das Urlaubskassenverfahren können gewerbliche Arbeitnehmer ihre Urlaubsansprüche bei verschiedenen Arbeitgebern in der Bauwirtschaft ansparen und gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber geltend machen. Um den einzelnen Arbeitgeber nicht über Gebühr zu belasten, zahlen alle Arbeitgeber an die ULAK einen bestimmten Prozentsatz des Lohns als Beitrag. Darüber werden die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer finanziert und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen vollen Jahresurlaub.
Durch die ULAK werden auch die Kosten der überbetrieblichen Ausbildung in den Ausbildungszentren des Baugewerbes und ein Teil der betrieblichen Ausbildungskosten getragen. Damit wird in einer Branche, die von kleinen Betrieben geprägt ist, der Bedarf nach qualifizierten Fachkräften im Baugewerbe solidarisch gesichert. Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) gewährt eine überbetriebliche Altersversorgung und gleicht damit branchenspezifische Versorgungslücken aus, die Ansprüche werden branchenweit unabhängig vom Arbeitgeber erworben. Sie werden obligatorisch vom Arbeitgeber finanziert damit wird die Attraktivität der Baubranche gefördert.