Ziel des Gesetzes ist es, die Attraktivität der Bundeswehr als moderne und wettbewerbsfähige Arbeitgeberin zu steigern. Dazu sollen Rahmenbedingungen verbessert werden, die helfen, die Einsatzbereitschaft zu erhöhen.
Im Einzelnen gehören zu den neuen Regelungen:
- Verbesserungen des Reservistendiensts durch Änderungen des Unterhaltssicherungs- und des Arbeitsplatzschutzgesetzes.
- Mehr Möglichkeiten zur Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten.
- Verbesserung der rentenversicherungsrechtlichen Absicherung sowohl für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit als auch für Reservistendienstleistende und freiwilligen Wehrdienst Leistende. Dieser Punkt ist für die SPD-Fraktion besonders wichtig. Außerdem wirken sich diese Maßnahmen nicht zuletzt auf die Personalgewinnung aus.
- Verbesserungen der sozialen Absicherung der länger dienenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, insbesondere bessere Leistungen der Berufsförderung bei der Eingliederung in das zivile Erwerbsleben.
- Ergänzung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes um eine Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung, wenn Angehörige in eine Therapie der Einsatzgeschädigten miteinbezogen werden.
Im weiteren parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD-Fraktion gegen die geplante temporäre Aussetzung von Arbeitszeitvorschriften (für bestimmte genau bezeichnete Tätigkeiten) ohne Freizeit- oder finanziellen Ausgleich stellen.