• Wir haben einen Abwehrschirm gegen steigende Energiepreise mit einem Volumen von 200 Milliarden Euro gespannt. Den Wirtschaftsstabilisierungsfonds haben wir ermächtigt, Kredite in dieser Höhe aufzunehmen. Der Abwehrschirm dient dazu, Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme umzusetzen. Außerdem sollen Stützungsmaßnahmen für Härtefälle finanziert werden.
     
  • Wir führen eine Energiepreisbremse für Gas und Fernwärme ein. Profitieren sollen unter anderem private Haushalte, Unternehmen und soziale Einrichtungen. Als Soforthilfe übernimmt der Bund die für Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme. Die eigentliche Preisbremse kommt zum 1. März 2023, aber rückwirkend ab 1. Januar 2023. Der Gaspreis wird für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt (Fernwärme 9,5 Cent). Die Preisbegrenzung für den Basisverbrauch schafft eine wirkungsvolle Entlastung. Gleichzeitig bleiben Anreize für Einsparungen beim Verbrauch bestehen, was wichtig ist, um eine Gasmangellage zu verhindern. Für große Industrieunternehmen sollen spezielle Regelungen gelten.
     
  • Wir führen eine Strompreisbremse ein: Bei Privathaushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen wird der Strompreis für ein Grundkontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Eingeführt wird diese Bremse zum 1. März 2023, aber auch rückwirkend 1. Januar 2023. Für große Industrieunternehmen sollen spezielle Regelungen gelten. Wir werden die Energiepreisbremsen gerecht ausgestalten. Die Entlastung wird einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig für diejenigen sein, die wegen ihrer Einkommenshöhe den Solidaritätszuschlag auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer entrichten. Zur Finanzierung der Strompreisbremse werden wir Zufallsgewinne am Strommarkt abschöpfen: Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher:innen günstiger zu machen. Zugleich werden wir auf Überschussgewinne von im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Unternehmen einen befristeten EU-Energiekrisenbeitrag erheben.
     
  • Gezielte Hilfen erhalten auch Verbraucher:innen, die 2022 hohe Kostensteigerungen beim Heizen mit Öl, Pellets, Flüssiggas oder anderen Energieträgern hatten, die nicht wie Gas oder Strom über eine Leitung in die Haushalte kommen. Konkret können 80 Prozent der Preissteigerungen, die das Zweifache des durchschnittlichen Vorjahrespreises überstiegen haben, erstattet werden.
     
  • Besondere Regelungen soll es für Härtefälle geben. Spezielle Unterstützung ist etwa für Krankenhäuser, Unikliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister vorgesehen. Auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird es einen Härtefallfonds geben.
     
  • Die Mehrwertsteuer für den Gasverbrauch und auf Fernwärme wurde bereits gesenkt. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie nur sieben statt 19 Prozent.
     
  • Die EEG-Umlage beim Stromverbrauch ist vollständig abgeschafft worden. Stromkund:innen müssen sie seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr zahlen. Damit entfielen beim Strompreis 3,7 Cent je Kilowattstunde, was die Verbraucher:innen um insgesamt 6,6 Mrd. Euro entlastet.
     
  • Die zum 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne ist um ein Jahr verschoben worden. Auch die Folgeschritte für 2024 und 2025 verschieben sich.