Es besteht eine gesetzliche Sicherheitsverpflichtung der DB AG, auf die das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde gerade erneut hingewiesen hat. Die DB AG gibt als Besteller klare Vorgaben, welche Fahrzeuge zum Einsatz kommen und wie das neue Material auszusehen hat. Das ist in den Bauspezifikationen festgeschrieben. Auch muss der Konzern dafür Sorge tragen, dass eine regelmäßige Wartung erfolgt und die Technik einwandfrei funktioniert. Es ist nicht akzeptabel, dass Bahnkundinnen und -kunden wegen des Ausfalls von Klimaanlagen unter unerträglichen Temperaturen in Zügen leiden müssen, wie es in der jüngsten Hitzeperiode der Fall war.
Die DB AG muss überdies dringend darlegen, dass nicht der harte Sparkurs im Vorfeld des ursprünglich geplanten Börsengangs der Bahn für die Probleme verantwortlich ist. Hier ist auch die Bundesregierung gefordert, über den Aufsichtsrat der DB AG rasch für Aufklärung zu sorgen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme ist die von der schwarz-gelben Koalition geplante Bahn-Dividende in Höhe von 500 Millionen Euro ab 2011 als Beitrag zur Sanierung des Bundeshaushaltes in höchstem Maße kritisch zu bewerten.
Die fortdauernden Pannen bei den ICE-Zügen der Bahn sind ein Warnsignal, das wir sehr ernst nehmen. Die Sicherheit der Fahrgäste im Schienenverkehr muss oberste Priorität haben. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu bereits im Februar 2010 einen Antrag zur Gewährleistung der Sicherheit im Schienenverkehr (Drs. 17/655) vorgelegt.
Um einen sicheren Schienenverkehr zu gewährleisten, muss sich die Bundesregierung als Eigentümer dafür einsetzen, dass der Abbau des Personalbestandes in den Instandhaltungswerken gestoppt wird, Schließungen von Instandhaltungswerken überprüft werden und junges Personal ausgebildet, qualifiziert und eingestellt wird. Die Deutsche Bahn AG muss bei allen Fahrzeugreihen einen ausreichenden Puffer an Fahrzeugen und Ersatzteilen im Bestand halten; ausnahmslos in allen Bereichen des Schienenverkehrs in Deutschland müssen die gleichen Regelwerke angewandt und einheitlich nach ISO 9000 und 9001 geprüft werden. Die Klimaanlagen müssen zwingend in das Redesign – also die Generalüberholung – der ICE-Züge aufgenommen werden. Sicherheit im Schienenverkehr ist kein verhandelbares Gut.