Seit 11 Jahren können schwule und lesbische Paare eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Damit hat die damalige rot-grüne Bundesregierung homosexuellen Partnerschaften einen sicheren rechtlichen Rahmen gegeben. Dennoch bestehen nach wie vor Lücken in der Gleichstellung mit der Ehe.
Ungleiche Behandlung von Homosexuellen gegenüber Heteroseuxellen existiert noch immer in den Bereichen der Adoption von Kindern, des Steuerrechts und im öffentlichen Dienst. Die Adoption von leiblichen Kindern des Lebenspartners (sog. Stiefkindadoption) ist zwar zulässig. Aber die gemeinsame Adoption eines Kindes durch beide Lebenspartner ist schwulen und lesbischen Paaren verwehrt. Generell ist es unzumutbar für eingetragenen Paare, dass sie ihre Rechte scheibchenweise einklagen müssen. "Eine umfassende Gleichstellung muss endlich durchgesetzt werden. Auch im Steuerrecht lässt eine endgültige Gleichstellung auf sich warten", erklärte SPD-Fraktionsvizin Christine Lambrecht angesichts des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Im Grunderwerbsteuerrecht sowie im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht ist eine gleichberechtigte Einbeziehung der eingetragenen Lebenspartner vollzogen. Doch im Einkommensteuerrecht werden eingetragene Lebenspartnerschaften entgegen den Ankündigungen im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vor allem beim Ehegattensplitting immer noch gegenüber Ehegatten benachteiligt.