Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz) nicht dazu geeignet, die Situation von Angehörigen oder nahestehenden Personen der Pflegebedürftigen zu verbessern. Deshalb haben die Sozialdemokraten zur 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs am 20. Oktober 2011 einen Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht.
Schwarz-gelbes Familienpflegezeitgesetz ungeeignet
Das schwarz-gelbe Familienpflegezeitgesetz berücksichtigt aus Sicht der SPD die Bedürfnisse pflegender und betreuender Angehöriger nicht ausreichend. So sieht das Gesetz keinen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit vor. Es hänge somit vom Willen des Arbeitgebers ab, ob Beschäftigte diese Zeit in Anspruch nehmen können oder nicht. Zudem seien die gesetzlichen Regelungen hauptsächlich auf Beschäftigte zugeschnitten, die Vollzeit und unbefristet erwerbstätig sind. Dabei handelt es sich beim Großteil der pflegenden Angehörigen um Frauen mit niedrigem Einkommen, die Teilzeitjobs haben. Des Weiteren kritisieren die Sozialdemokraten, dass die Beschäftigten eine private Versicherung für das Ausfallrisiko abschließen müssen, das durch ihren eigenen Tod oder ihre Berufsunfähigkeit für den Arbeitgeber entstehen könnte. Die Arbeitgeber bleiben dabei völlig außen vor. Außerdem enthält das Gesetz keinerlei Regelungen, um die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen zu verbessern.
Lohnersatzleistung für Pflegepersonen einführen
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, anstelle des Familienpflegezeitgesetzes das Pflegezeitgesetz weiter zu entwickeln. Dabei solle die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert und auf eine geschlechtergerechte Ausgestaltung geachtet werden. Der bestehende Rechtsanspruch auf eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen soll ähnlich wie beim Kinderkrankengeld mit einer Lohnersatzleistung versehen werden. Der Rechtsanspruch auf Freistellung von bis zu sechs Monaten soll zu einem flexiblen „Zeitbudget“ mit einer Lohnersatzleistung weiterentwickeltwerden. Zudem sei zu berücksichtigen, dass nicht nur Angehörige Verantwortung für Betreuung und Pflege übernehmen, sondern zunehmend auch Freunde oder Nachbarn von Pflegebedürftigen. Des Weiteren soll in einem Gesamtkonzept Pflege gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Pflegekassen die wohnortnahe Beratungs- und Pflegeinfrastruktur und der Ausbau von barrierefreiem und altersgerechtem Wohnen verbessert werden. Ebenso bedarf es einer neuen familienfreundlichen Arbeitskultur.
SPD-Fraktion hat Eckpunkte für Gesamtkonzept vorgelegt
Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits Eckpunkte für ein Gesamtkonzept Pflege vorgelegt, die im Augenblick mit Verbänden, Organisationen, Krankenkassen und Gewerkschaften sowie mit Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen diskutiert werden.