Die Europäische Union hat bereits die EU-Amtshilferichtlinie geändert, um eine einheitliche Umsetzung verschiedener OECD-Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Am Donnerstag hat der Bundestag nun in 1. Lesung einen Gesetzentwurf der Koalition beraten, mit dem Empfehlungen der OECD und der G20 im Rahmen des BEPS-Projektes sowie Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt werden sollen.
BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Das BEPS-Projekt wurde mit dem Ziel initiiert, gegen den schädlichen Steuerwettbewerb der Staaten und aggressive Steuerplanungen international tätiger Konzerne vorzugehen. Hierfür wurden konkrete Empfehlungen erarbeitet.
Beim BEPS-Projekt haben 62 Staaten mitgewirkt. Darunter sind alle Staaten der OECD und der G20, aber auch Entwicklungs- und Schwellenländer. Internationale Organisationen wie die UNO, der Internationale Währungsfonds, die Weltbank und die Europäische Union waren ebenso beteiligt wie regionale Steuerorganisationen. Eine derart breite internationale Verständigung über Besteuerungsstandards gab es noch nie.
Ziel ist der Gesetzesvorlage ist es, die Gestaltungsräume für schädliche Steuergestaltung internationaler Konzerne einzudämmen. Der Gesetzentwurf sieht hierfür verschiedene Maßnahmen vor: Künftig sollen Steuerverwaltungen durch länderbezogene Berichte international tätiger Unternehmen Informationen über die globale Aufteilung von Erträgen und die entrichteten Steuern erhalten und gegenseitig austauschen. Dadurch können steuerrelevante Gestaltungsrisiken insbesondere bei den Verrechnungspreisen besser erkannt werden.
Die deutschen Steuerbehörden werden künftig nicht nur länderbezogene Berichte deutscher Konzerne erhalten, sondern auch die länderbezogenen Berichte großer ausländischer Konzerne, die in Deutschland durch Tochtergesellschaften oder Betriebstätten tätig sind.
Zudem soll der automatische Informationsaustausch zwischen EU-Mitgliedstaaten auch Informationen zu grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabverständigungen über Verrechnungspreise international verbundener Unternehmen umfassen.
Die SPD-Fraktion setzt sich für eine möglichst schnelle und vollständige Umsetzung der OECD-Empfehlungen in das deutsche Steuerrecht ein. In den anstehenden Gesetzesberatungen werden die Sozialdemokraten deshalb die Möglichkeit zur Umsetzung weiterer Maßnahmen gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerungen ausloten.