Geändert wird die Gewerbeordnung, in der ein Sachkundenachweis für Immobilienmakler und eine Erlaubnispflicht für Wohnungsverwalter eingeführt wird. Außerdem wird künftig eine Berufshaftpflichtversicherung verlangt.

Im Detail: Mit dem vorgesehenen Sachkundenachweis wird eine Verbesserung der von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen und damit eine Stärkung des Verbraucherschutzes angestrebt.

Zudem soll der Gesetzentwurf (Drs. 18/10190) durch diesen Nachweis für Wohnungseigentumsverwalter einen Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten.

Mit der darüber hinaus vorgesehenen Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung für Wohnungseigentumsverwalter sollen Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden geschützt werden, die durch die fehlerhafte Berufsausübung des Wohnungseigentumsverwalters entstehen können.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Mit einem neuen Gesetz wird die Gewerbeordnung geändert, in der ein Sachkundenachweis für Immobilienmakler und eine Erlaubnispflicht für Wohnungsverwalter eingeführt wird. Außerdem wird künftig eine Berufshaftpflichtversicherung verlangt.