Erfolg für SPD im Koalitionsvertrag

Für Rentnerinnen und Rentner

Wir stärken die gesetzliche Rente als zentrale Säule der Alterssicherung und bekämpfen Altersarmut: mit einer stärkeren Anerkennung von Lebensleistungen, der besseren Absicherung von Selbstständigen und höheren Renten für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.
älteres Paar mit Fahrrad
(Foto: colourbox.de)
  • Wir heben das gesetzlich garantierte Rentenniveau von 43 auf 48 Prozent an und begrenzen den Beitrag auf maximal 20 Prozentpunkte für die kommenden sieben Jahre. Für die heutigen und zukünftigen Rentner bedeutet das: Die Kaufkraft der gesetzlichen Rente bleibt erhalten. Es wird weiterhin ordentliche Rentenerhöhungen geben. Für die Zeit ab 2025 wird eine Rentenkommission Empfehlungen erarbeiten, wie die Rente mit einem garantierten Mindestniveau und einem garantierten Höchstbeitrag weiter gesichert werden kann.
  • Wir führen eine neue Grundrente ein. Wer 35 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt hat, Kinder groß gezogen oder Angehörige gepflegt hat, bekommt eine Alterssicherung mindestens zehn Prozent oberhalb der Grundsicherung. Alte Menschen müssen zukünftig keine Angst mehr haben, ihr selbstgenutztes Wohneigentum – ihr Haus oder ihre Wohnung – aufgeben zu müssen, wenn sie Grundsicherung beantragen oder die Grundrente beziehen. Das stellen wir klar. Und: Die neuen Regelungen gelten für alle jetzigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner. Das Ganze wird von der Rentenversicherung abgewickelt. So schaffen wir mehr Sicherheit für Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet und trotzdem geringe Rentenansprüche haben.
  • Wir geben Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft erarbeiten können, mehr soziale Sicherheit. Schon in der letzten Legislaturperiode haben wir bei Erwerbsminderung die stufenweise Anhebung der Zurechnungszeit bis 2024 beschlossen. Künftige Erwerbsminderungsrentner werden bei der Rente dann so gestellt, als hätten sie bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monaten gearbeitet (statt wie bisher 62 Jahre und drei Monate). Diese Erhöhung kommt nun schneller und in einem Schritt.
  • Künftig ist kein Selbständiger mehr ohne Alterssicherung. Für sie gilt in Zukunft eine Altersvorsorgepflicht mit einem Vorrang für die gesetzliche Rente. Dabei achten wir auf eine gründerfreundliche Ausgestaltung. Die Alterssicherung der Selbständigen ist eine wichtige Maßnahme, den Wandel der Arbeitswelt in Folge der Digitalisierung sozial zu gestalten.
  • Wir erhöhen die Mütterrente. Wir stellen Mütter besser, die drei oder mehr Kinder haben, von denen mindestens eines vor 1992 geboren ist. Diese Mütter erhalten künftig auch für vor 1992 geborene Kinder jeweils drei Rentenpunkte.

Wir stärken die gesetzliche Rente und bekämpfen Altersarmut: mit einer stärkeren Anerkennung von Lebensleistungen, der besseren Absicherung von Selbstständigen und höheren Renten für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

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