Es soll künftig mehr Rechtssicherheit geben, wenn Kommunen die Energieversorgungsnetze in kommunale Hand übernehmen wollen (Drs. 18/8184).

Dabei müssen die Energieleitungen auch künftig durch ein wettbewerbliches Verfahren ca. alle 20 Jahre zwischen Energieversorgungsunternehmen wechseln können. Allerdings werden die Belange der örtlichen Gemeinschaften als Auswahlkriterium für Vergabeverfahren aufgenommen und damit die Interessen der Kommunen gestärkt.

Um die Häufigkeit der Streitigkeiten über den Netzkaufpreis zu reduzieren, wird ein einheitliches Bewertungsverfahren festgelegt, von dem zwischen den Vertragsparteien nur einvernehmlich abgewichen werden kann.

Schließlich müssen am Bieterverfahren beteiligte Unternehmen künftig schon während des Verfahrens auf Rechtsfehler hinweisen. Das erhöht die Rechtssicherung und die Qualität der Verfahren.

Mit einem Änderungsantrag konnten die Koalitionsfraktionen den Streitwert für Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Überprüfung von Konzessionsverfahren auf 100.000 Euro begrenzen.