Mehrere hunderttausend Menschen sind in der ehemaligen DDR Opfer politischer Strafjustiz geworden. Sie wurden aus politischen Gründen verurteilt und inhaftiert, in psychiatrische Einrichtungen gesteckt oder landeten als Kinder und Jugendliche in Heimen.
In der Bundesrepublik haben die Betroffenen gemäß den Gesetzen zur Rehabilitierung von Opfern rechtsstaatswidriger Maßnahmen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ein Recht auf Rehabilitierung und Entschädigung. Und auch 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution führen Betroffene weiterhin Rehabilitierungsverfahren.
Das Problem: Die Rehabilitierungsgesetze sehen derzeit noch Fristen für Anträge und teilweise auch für die Geltendmachung von Leistungsansprüchen vor. So können Anträge auf straf-rechtliche oder berufliche Rehabilitierung nur noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 bzw. Anträge auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung nur noch bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass sämtliche Rehabilitierungsgesetze künftig unbefristet gelten und Betroffene damit weiterhin Anträge stellen können.
Rehabilitierung ehemaliger Heimkinder erleichtern
Zusätzlich will die Koalition es früheren DDR-Heimkindern erleichtern, ihre Ansprüche durchzusetzen. Vor allem bei Menschen, die als Säuglinge oder Kleinkinder in ein Heim gekommen sind, ist das bisher unnötig schwer. Oft fehlen in solchen Fällen entsprechende Unterlagen, die Auskunft über Umstände und Gründe für die Heimunterbringung geben können. Die Betroffenen selbst können sich nicht mehr genau erinnern, weil sie zu jung waren.
In Zukunft sollen die Gerichte einfach zugunsten der Antragsteller entscheiden, wenn der genaue Sachverhalt nicht geklärt werden kann. So wird für viele Betroffene eine strafrechtliche Rehabilitierung ermöglicht, die auch Ansprüche auf Entschädigungszahlungen begründet. Auch Personen, die in ein Heim gekommen sind, weil ihre Eltern politisch verfolgt und inhaftiert wurden, sollen mit dem Gesetz erstmals einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen haben.