Sehr geehrter Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

heute schließen wir eine monatelange Debatte ab, an deren Ende ein großer Erfolg steht: die deutliche Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige.

Ein großer Erfolg für all diejenigen, denen das Gemeinwohl am Herzen liegt.

Von Beginn an haben Bund und Länder an einem Strang gezogen: Steuerbetrug muss konsequenter und härter bestraft werden!

So ist es!  Und deshalb haben wir als SPD-Bundestagsfraktion diesen Gesetzgebungsprozess auch immer nach Kräften gefördert und unterstützt.

Wir danken allen Beteiligten aus Bund und Ländern, auch parteiübergreifend, für das Zustandekommen dieses Gesetzes. 

Es spricht für den Gesetzentwurf, dass über SPD und Union hinaus auch grüne Landesministerinnen eine so konstruktive Rolle bei der Vorbereitung des Beschlusses der Finanzministerkonferenz im Mai 2014 hatten, der ja die Grundlage für die Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfes darstellt.

Dabei waren der AG Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion, die nachfolgenden Punkte besonders wichtig:

1. Ausdehnung des Berichtigungszeitraums von 5 auf 10 Jahre.

2. Absenkung der Straffreiheitsgrenze von 50.000 auf 25.000 Euro.

3. Erhöhung und Staffelung des Strafzuschlags von bislang 5% bei 50.000 Euro Hinterziehungsvolumen auf jetzt 15% bei 100.000 Euro und 20% ab einer Hinterziehungssumme von Millionen Euro.

4. Zahlung der Hinterziehungszinsen ist Wirksamkeitsvoraussetzung der Selbstanzeige.

5. Wiedereinführung der Teilselbstanzeige bei den Anmeldesteuern für Unternehmen.

Wir haben eine gemeinsame Botschaft an all diejenigen, die ihr Geld immer noch an der Steuer vorbei ins Ausland schaffen und weiter mit Steuerhinterziehung ihr Glück versuchen: das Netz zum Durchschlüpfen wird immer engmaschiger!

Und deshalb offenbaren sich auch immer mehr Steuerbetrüger den Steuerbehörden.

Damit ist dieses Gesetz bereits vor seiner Verabschiedung überaus erfolgreich, wobei die Reue wohl eher der Aussicht auf deutlich höhere Strafzinsen oder gar einer Haftstrafe geschuldet ist und nicht der wiedergewonnenen Einsicht, dem Staat die Finanzmittel zuzuführen, die ihm zustehen und die er für die Erfüllung seiner Aufgaben braucht.

Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes lehnen wir uns ja keinesfalls selbstzufrieden zurück nach dem Motto „ein gutes nationales Gesetz reicht uns jetzt erst mal“.

Nein, im Gegenteil!

Unseren Kampf gegen Steuerhinterziehung setzen wir auf allen Ebenen konsequent fort.

Die Steueroasen werden weiter ausgetrocknet. Beim Datenaustausch kommen wir sowohl auf europäischer und globaler Ebene immer weiter voran. Und zwar in einem Maße, wie es sich vor einem Jahr nur ganz Wenige hätten vorstellen können.

Die Bundesregierung kann sich bei ihren Bemühungen um weitere internationale Erfolge im Kampf gegen Steuerbetrug und  -vermeidung weiterhin voll auf die SPD-Bundestagsfraktion verlassen.

Dieses Gesetzgebungsverfahren verlief so erfolgreich, dass wir sogar eine parlamentarische Regel verletzen mussten.

Dieser Gesetzentwurf verlässt den Bundestag genauso, wie er hineinkam.

Das Struck’sche Gesetz kam hier also nicht zur Anwendung!

Der Gesetzentwurf war einfach zu überzeugend.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt ihn einhellig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich komme zum Schluss.

Persönlich möchte ich mich vor allem bei der zuständigen Berichterstatterin der Unionsfraktion, Frau Kollegin Kudla, herzlich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken.

Wir senden heute gemeinsam von dieser Stelle aus ein starkes Signal an alle Steuerbetrüger: sie haben von heute an noch knapp drei Wochen Zeit, reinen Tisch zu machen und mit der aktuell noch gültigen Regelung günstiger davon zu kommen. Machen sie davon Gebrauch!

Heute ist ein schwarzer Tag für alle Steuervermeider, -betrüger und –hinterzieher.

Und ein guter Tag für alle ehrlichen Steuerzahlerinnen und –steuerzahler.

Mit der Verabschiedung sorgen wir wieder für ein Stück mehr Gerechtigkeit in diesem Land.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.