In der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus gehe ich darauf ein, dass wir neben den bereits aufgeführten Kriterien für Teil-Erdverkabelungen auch weitere Kriterien in Betracht ziehen sollten.

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Lieber Herr Krischer, heute beraten wir den Gesetzentwurf in erster Lesung. Es ist also nicht so, dass wir heute darüber abstimmen müssen, sondern wir sind noch in der Entscheidungsfindung. Ich nehme Ihr Angebot eines konstruktiven Dialogs gerne auf, und ich denke, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich noch sehr viel darüber sprechen werden.

Klar ist: Wer die Energiewende will, muss auch den Leitungsausbau wollen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das ist untrennbar miteinander verbunden und wird überall anerkannt. Es geht also nicht darum, ob wir die Leitungen ausbauen, sondern darum, wie.

Frau Kollegin Bulling-Schröter, wenn Sie von einer sinnlosen Leitung sprechen – ich weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe, dass Sie damit SuedLink meinen –, dann macht mir, ehrlich gesagt, die Allianz in Bayern langsam Sorge.

(Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Das ist gut so! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist die Koalition CSU/Linke!)

Egal von welcher Fraktion es kommt: Von sinnlosen Leitungen zu sprechen und gleichzeitig die Energiewende zu fordern, ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung.

Ich habe auch etwas anderes nicht richtig verstanden. Sie sagten, Erdkabel seien nicht wirklich sinnvoll, Stichwort: 40-Tonnen-Schwerlaster. Wenn wir keine Kabel legen und keine Überlandleitungen bauen dürfen, dann müssen Sie mir erklären, wie wir den Strom aus der Nordsee zu Ihnen nach Bayern bringen sollen.

Was genau soll geregelt werden? Das hätte ich gerne noch einmal deutlich gemacht, aber ich glaube, das haben wir heute schon dreimal gehört. Deswegen will ich mich auf die zentralen Punkte beschränken.

Die zentralen Punkte im Artikelgesetz sind erstens die Erweiterung der Strecken – sie ist für die Energiewende dringend notwendig – und zweitens die breitere Möglichkeit des Einsatzes von Erdverkabelung. Ich habe in den letzten Wochen eine ganze Menge Gespräche mit Bürgerinitiativen geführt. Ob Sie es glauben oder nicht: In diesen Gesprächen kam immer heraus, meist gleich im ersten Satz: Wir akzeptieren, dass durch Deutschland Leitungen gelegt werden müssen; aber bitte akzeptieren Sie dann auch, dass wir diese Leitungen so verlegt haben wollen, dass wir gut damit leben können. – Das ist die Forderung nach Erdkabeln.

Die Erdkabel sind eine wesentliche Voraussetzung für die Bürgerakzeptanz. Das ist mittlerweile, glaube ich, allenthalben bekannt. Der Gesetzentwurf schlägt den Weg zu einer Verlegung von mehr Erdkabeln ein. Das ist die richtige Richtung. Die Gründe dafür sind bekannt: gesundheitliche Auswirkungen von Stromleitungen, Wert-erhalt der Grundstücke, Erhalt der Wertschöpfung der Regionen, insbesondere für den Tourismus, und Erhalt des Landschaftsbildes.

Dass die Verlegung von Erdkabeln kein großes Problem ist, kann ich am Beispiel meiner Heimat Ostfriesland deutlich machen. Dort werden derzeit viele Erdverkabelungen aus den Offshorewindparks durchgeführt. Dazu gibt es null negative Resonanz aus der Bevölkerung.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wenn man den Erhalt des Landschaftsbildes, der Wertschöpfung beim Tourismus und des Wertes der Grundstücke in die Diskussion um die Mehrkosten der Verkabelung einbezieht, dann, denke ich, wird es eine faire Diskussion. In Ostfriesland würde man sagen: De een hett Knippke, un de anner hett dat Geld.

Folglich sollten wir prüfen, ob nicht noch weitere Kriterien für die Erdverkabelung aufgenommen werden sollen. Vielleicht sollten wir sogar – ich weiß, dass ich mich dabei ein bisschen auf dünnem Eis bewege – zumindest bei HGÜ über ein Primat der Erdverkabelung als möglicherweise besseren Weg nachdenken.

(Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das wäre ein Schritt weiter!)

Das wäre jedenfalls bei der Gesamtbetrachtung aller Kosten, angesichts einer möglichen Verzögerung der Umsetzung, die sich ergeben kann, wenn Menschen vor Ort die Leitung nicht wollen, und in Bezug auf die Verfügbarkeit zu überlegen. Wir sollten uns zwischen der ersten und der zweiten Beratung die Zeit nehmen, uns in einer öffentlichen Anhörung die Sicht vor Ort vor Augen zu führen und über die weiteren Entscheidungen nachzudenken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Energiewende wird von den Bürgerinnen und Bürgern getragen. Sorgen wir also dafür, den Leitungsausbau so zu gestalten, dass er von den Bürgerinnen und Bürgern auch akzeptiert werden kann!

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)