Für die SPD-Fraktion sprach Christine Lambrecht, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, vor dem Bundestag. In ihrer Rede betonte sie, dass die „engagierte und emotionale Debatte“ angemessen sei. Schließlich gehe es um die Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter.  Mit einer Entscheidung in dieser Frage müssen sowohl die Religionsfreiheit als auch die Rechte der Kinder gewahrt werden. Die unterschiedlichen Interessen, vor allem der betroffenen Religionsgemeinschaften sowie derer, die sich für die Interessen zum Schutze des Kindes einsetzen, zeigten, wie schwierig eine Entscheidung tatsächlich ist. In ihrer Rede plädiert Lambrecht für eine Klärung der Rechtsunsicherheit, die durch das Urteil derzeit für Eltern und Ärzte besteht. Eine Entscheidung dürfe aber nicht „übers Knie gebrochen werden“. Vielmehr ist eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema nötig.

Lambrecht betonte zudem, dass es bei dieser Debatte ausschließlich um die religiöse Beschneidung von Jungen gehe. Die Genitalverstümmelung von Mädchen bleibt sittenwidrig und strafbar. Lambrecht sagte: „Die Genitalverstümmelung von Mädchen ist strafbar und wird zu Recht strafrechtlich verfolgt, das wird auch so bleiben“.
In einem vom Bundestag verabschiedeten Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert im Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dann im Deutschen Bundestag intensiv debattiert werden wird.

 

Video: Rede von Christine Lambrecht vor dem Deutschen Bundestag am 19. Juli 2012

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