Das Verwaltungsverfahren wird dazu flexibilisiert. Behördliche Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften werden ermöglicht, insofern der Strahlenschutz dabei gewährleistet ist. Zudem wird die Begleitung des Vorgehens durch die Öffentlichkeit ermöglicht. Diese Regelungen geben den beteiligten Behörden und den ausführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die notwendige Rückendeckung, das Verfahren zur Rückholung so schnell und unbürokratisch wie möglich vorzunehmen
So erfreulich der gemeinsame Gesetzentwurf ist, so ernst bleibt die Gefahr, die von dieser maroden Anlage ausgeht. Denn auch die Beschleunigung bedeutet immer noch eine Zeitspanne von vielen Jahren. Wie viele es werden, hängt von noch unbekannten Faktoren ab, beispielsweise, wie sich der Zustand des Bergwerks entwickelt, in welchem Zustand wir die Fässer vorfinden werden, welche Verpackungs- und welche Bergungstechnik angewendet werden kann. Entsprechend sind auch die Kosten, die bei der Räumung des maroden Salzbergwerks entstehen werden, nicht klar festzulegen. Aktuelle Schätzungen reichen von 3,5 bis 6 Milliarden Euro. Ignoranz und Schlamperei aus der Vergangenheit, die heute unsere Sicherheit gefährden und zudem die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler tragen müssen.