Am Donnerstag hat der Bundestag eine Verordnung der Bundesregierung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (Drs. 18/10884, 18/11443) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Ausbringung von Klärschlämmen zu Düngezwecken zu beenden und den darin enthaltenen Phosphor zurückzugewinnen. Die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen hat in den vergangenen Jahren an Akzeptanz und auch Bedeutung verloren. Mit der Verordnung setzt der Bundestag ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Der wiedergewonnene Phosphor kann zur Düngung von Pflanzen genutzt werden. Die knapper werdenden Rohphosphate lassen sich durch das Recycling ersetzen. Erschwerend kommt hinzu, dass Deutschland und nahezu die gesamte EU zur Deckung des Phosphorbedarfs vollständig von Importen aus überwiegend politisch instabilen Regionen abhängig sind.

Heute werden noch keine nennenswerten Phosphormengen zurückgewonnen. Die Verfahrensentwicklung und die Dauer der Genehmigungsverfahren machen lange Übergangsfristen sinnvoll. Deshalb gilt die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor erst nach zwölf beziehungsweise 15 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung. Zwölf Jahre gelten für Abwasseranlagen ab 100.000 Einwohnerwerten und 15 Jahre für Anlagen ab 50.000 Einwohnerwerten.