Will Schwarz-Gelb noch ein einheitliches Rentensystem in Ost- und Westdeutschland?
Die Qualität der Antwort der Bundesregierung ist mangelhaft. Die Bundesregierung stielt sich aus der Verantwortung für ihr im Koalitionsvertrag festgeschriebenes Ziel eines einheitlichen Rentensystems in Ost- und Westdeutschland. Sie beantwortet nicht die Fragen zu den unterschiedlichen Modellen zur Angleichung der Renten. Auch die vorhandenen Daten hat sie nur unzureichend aufgearbeitet, und im „Regierungsdialog Rente“ spielt die Angleichung der Renten in Ost- und West keine Rolle.
Sollte die Bundesregierung bei der Angleichung der Rentensysteme vorankommen wollen, so muss sie dafür den gesellschaftlichen Konsens suchen, einen solchen Prozess wird die SPD-Fraktion unterstützen.
Pauschal bewertete Versicherungszeiten sofort angleichen
Zu den offenen Fragen der Rentenüberleitung gehört auch die Ungleichbehandlung, wonach rentenrechtlich pauschal bewertete Versicherungszeiten noch immer zu unterschiedlichen Rentenanwartschaften in Ost und West führen. Eine Erziehungszeit, die heute in Ostdeutschland erbracht wird, ist genauso viel wert wie in den alten Bundesländern und muss nach zwanzig Jahren deutscher Einheit denselben Rentenzahlbetrag ergeben. Gleiches gilt für Pflegezeiten für Angehörige, für Zivildienst- und Wehrdienstzeiten sowie für Zeiten der Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Für diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, für die Beiträge zur Rentenversicherung aus Steuermitteln finanziert werden, soll es zukünftig einheitliche Rentenanwartschaften in West- und Ostdeutschland geben. Dies fordert die SPD-Fraktion in ihrem Antrag.
Einrichtung eines Härtefallfonds
Ein weiterer Antrag widmet sich der berechtigten Kritik großer Teile der ostdeutschen Öffentlichkeit, dass Anwartschaften einzelner Berufsgruppen aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen unzureichend im Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) erfasst werden. Von Beginn an hat dies zu Protesten, Petitionen und Klagen durch alle gerichtlichen Instanzen geführt. Aus grundsätzlichen sozialpolitischen Erwägungen und wegen sozialer Verwerfungen, die durch die Unterschiedlichkeit der beiden Rentensysteme entstanden sind, muss für Härtefälle ein sozialer Ausgleich geschaffen werden. Dieser soll als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln finanziert werden. Hierzu soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die die Kriterien für die Anerkennung von „Härten” und die Augestaltung eines „Härtefallfonds“ entwickeln soll.