Im Mai findet in New York die neunte Überprüfungskonferenz zu diesem Nichtverbreitungsvertrag statt. Die Konferenz soll die Wirksamkeit des Vertrages und die Umsetzung des 2010 beschlossenen Aktionsplanes überprüfen. Wichtiges und noch nicht umgesetztes Element dieses Aktionsplanes ist eine Konferenz zu einer massenvernichtungswaffenfreien Zone im Nahen und Mittleren Osten.
In dem Antrag (Drs.18/4685) fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, sich verstärkt für einen positiven Abschluss der Überprüfungskonferenz einzusetzen. Er sollte die Verpflichtung der NVV-Staaten auf eine friedliche und sichere Welt ohne Atomwaffen bekräftigen und konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Nichtverbreitung ausbauen. Auch die Sicherheitsgarantien für Nicht-Nuklearwaffenstaaten müssen erneuert werden.
Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) von 1968 ist das Fundament des internationalen nuklearen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsregimes. Er verpflichtet die am Vertrag teilnehmenden Kernwaffenstaaten (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien) auf das Ziel vollständiger nuklearer Abrüstung. 190 Staaten haben den NVV unterzeichnet. Ziel der alle fünf Jahre stattfindenden so genannten Überprüfungskonferenzen ist es, Fortschritte bei der Umsetzung des Vertrags zu dokumentieren, weitere Schritte festzulegen und den Vertrag für aktuelle Herausforderungen zu stärken.