Gesagt

Im Koalitionsvertrag haben wir durchgesetzt, dass „ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt“ wird. Außerdem haben wir vereinbart, die Tarifautonomie zu stärken, in dem Allgemeinverbindlichkeitserklärungen nach dem Tarifvertragsgesetz erleichtert und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Branchen erweitert werden (siehe S. 48-49). Auf diese Neuregelungen hatte die SPD-Bundestagsfraktion seit Jahren vehement gedrungen.

Getan

Der Gesetzentwurf sieht folgende Regelungen vor:

  • Der Mindestlohn kommt: Ab dem 1. Januar 2015 sollen alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde erhalten. In einer Übergangszeit bis Ende 2016 sind vorübergehend tarifvertragliche Abweichungen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes möglich. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der gesetzliche Mindestlohn flächendeckend. Danach wird die Höhe des Mindestlohns regelmäßig von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls verbindlich angepasst. Ausnahmen gelten für Langzeitarbeitslose, für ehrenamtliche Tätigkeiten, für Ausbildungsverhältnisse, für bis zu sechswöchtige Praktika vor oder während der Ausbildung und Jugendliche unter 18 Jahren.
  • Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wird erleichtert: Tarifverträge können nach dem Tarifvertragsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich erklärt werden, so dass sie auch für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der gleichen Branche gelten, die nicht Mitglied des Verbandes bzw. der Gewerkschaft sind, die den Tarifvertrag ausgehandelt haben. Möglich ist dies bislang, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt und der Tarifvertrag mindestens für die Hälfte der Beschäftigten der jeweiligen Branche gilt. Dieses 50-Prozent-Quorum soll künftig gestrichen werden. Dadurch können Tarifverträge künftig leichter auf gesamte Branche erstreckt werden.
  • Das Arbeitnehmer-Entsendegestz wird erweitert: Das Gesetz ermöglicht es unter anderem, Branchen-Mindestlöhne festzulegen. Bislang ist dies allerdins nur für einige, im Gesetz festgelegte Branchen möglich. Künftig soll das Gesetz für alle Branchen geöffnet werden.

Gerecht

Wir wollen, dass alle von guter Arbeit gut und sicher leben können. Deshalb unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion die Gewerkschaften schon seit Jahren in ihrer Forderung nach einem flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn und einer Stärkung der Tarifbindung.

Die Einführung einer solchen Lohnuntergrenze ist ein Durchbruch. Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfahren für ihre Arbeit und ihre Leistung künftig eine größere Wertschätzung. Der Mindestlohn macht viele Menschen unabhängig von ergänzender Sozialhilfe und beendet Lohndumping auf Kosten von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Er erhöht die Einnahmen der Sozialversicherungen und der öffentlichen Haushalte. Er stärkt die Binnennachfrage und sorgt für einen fairen Wettbewerb der Unternehmen über Qualität und Produktivität statt über den Kampf um die niedrigsten Löhne. Dumpinglöhne verzerren den Wettbewerb und schaden der sozialen Marktwirtschaft.

Mit den weiteren Neuregelungen stärken wir außerdem die Tarifpartnerschaft. Sie hat über viele Jahrzehnte die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland gelegt. Diese Errungenschaft ist in den letzten Jahren immer weiter erodiert. In manchen Branchen greift sie überhaupt nicht mehr. Auch diese Entwicklung hat zur Ausbreitung von Niedriglöhnen beigetragen. Mit den Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung stellen wir uns dieser Entwicklung entgegen und sorgen dafür, dass alle am wirtschaftlichen Wachstum teilhaben können.