Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz wird die Fleischbranche in das so genannte Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen. Damit kann nun ein bundesweiter Mindestlohntarifvertrag, der Anfang des Jahres für die Fleischwirtschaft abgeschlossen wurde, auf alle Beschäftigten dieser Branche erstreckt werden. Er gilt künftig auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bislang nicht tarifgebunden sind.

Der Mindestlohn gilt damit für alle rund 100.000 Beschäftigten in der deutschen Fleischindustrie – unabhängig davon, ob es sich um eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer in regulärer Beschäftigung, in Leiharbeit oder um über Werkverträge mit Subunternehmen beschäftigte Menschen handelt. Gerade auch Beschäftigte in Werkvertragsunternehmen, die aus dem europäischen Ausland stammen und die häufig in dieser Branche arbeiten, profitieren von der Neuregelung.

Der Mindestlohntarifvertrag ist ein großer Fortschritt. Jahrelang herrschte Schweigen zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. (ANG), obwohl die NGG sich nach Kräften um Tarifgespräche bemühte. Auch auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion bekommen nur viele Beschäftigte der Branche bereits vor der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns mehr Geld.

Die Tarifeinigung zwischen der NGG und der ANG sieht zunächst die Einführung eines verbindlichen tariflichen Mindestlohnes von 7,75 Euro je Stunde zum 1. Juli 2014 vor. Bis Dezember 2016 wird er in drei Stufen auf 8,75 Euro steigen. Unterschiede zwischen Ost und West wird es nicht geben.