Gut ein Jahr nach dem Auslaufen der Milchquote befindet sich der Milchmarkt in einer Anpassungsphase. In der Europäischen Union ist es bei Milch und Milcherzeugnissen zu ernsthaften Störungen des Marktes auf Grund des niedrigeren Preisniveaus auf dem Weltmarkt gekommen. Die Einschätzungen der Marktentwicklungen lassen keine wesentlichen Produktionsverringerungen im Bereich der Milch und der Milcherzeugnisse für die nächsten Jahre erkennen.
Angesichts dieser Entwicklung hat die Europäische Kommission die befristete Möglichkeit geschaffen, die Rohmilchproduktion innerhalb der EU auf freiwilliger Basis zu regulieren, um wieder das erforderliche Marktgleichgewicht herzustellen. Sie reagierte damit auf Forderungen der EU-Agrarminister nach weiteren Unterstützungsmaßnahmen auf den landwirtschaftlichen Märkten.
Das geänderte EU-Recht sieht vor, dass Agrarorganisationen (anerkannte Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbände) und Genossenschaften (Molkereien) im Milchsektor befristet für einen Zeitraum von sechs Monaten freiwillige gemeinsame Vereinbarungen treffen und Beschlüsse fassen können, die die Planung der Milchproduktion betreffen. Die Milchbauern und Molkereien haben so die Möglichkeit, die Produktionsmenge besser zu steuern, um wieder zu auskömmlichen Erlösen zu kommen.
Die Mitgliedstaaten haben die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarungen und Beschlüsse die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes nicht untergraben und auf die Stabilisierung des Milchmarktes abzielen. Die Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes schafft die gesetzliche Grundlage für die nationale Umsetzung des EU-Rechts.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Um Störungen auf dem Milchmarkt entgegenzuwirken, können Organisationen und Genossenschaften im Milchsektor Vereinbarungen treffen, um die Milchproduktion zu regulieren. So können sie für Marktstabilität sorgen.