Die SPD-Fraktion hat unter anderem einen Ausbau der Kinderbetreuung, steuerliche Erleichterungen sowie Erhöhungen bei Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag erreicht. Nun soll auch der Unterhaltsvorschuss erweitert werden. Der Staat springt ein, wenn Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils ganz oder teilweise ausbleiben. Sehr viele Alleinerziehende und ihre Kinder sind auf diesen einkommensunabhängigen Vorschuss angewiesen.
Aktuell bekommt etwa die Hälfte aller alleinerziehenden Eltern in Deutschland keinen oder nur anteiligen Unterhalt vom Ex-Partner für die gemeinsamen Kinder. Bislang wird der staatliche Unterhaltsvorschuss höchstens sechs Jahre lang und maximal bis zum zwölften Geburtstag des Kindes gezahlt. Das hat bei vielen Familien zur Folge, dass der Anspruch wegfällt, obwohl er noch dringend gebraucht wird. Die SPD-Spitzen haben deshalb durchgesetzt, dass die Leistung künftig bis zum 18. Geburtstag und ohne Beschränkung der Bezugsdauer gewährt wird.
„Wir helfen damit nicht nur den Alleinerziehenden, sondern wir stärken auch Kinder, die von einer Trennung der Eltern betroffen sind“, sagt Carola Reimann, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. „Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird.“ Wenn der Kindesunterhalt gesichert ist, reicht das Einkommen für die Familie der Alleinerziehenden oft aus. Der Unterhaltsvorschuss unterstützt Alleinerziehende deshalb darin, aus eigener Kraft unabhängig von Grundsicherungsleistungen zu werden – so wie sie es sich wünschen. Daher ist die vereinbarte Neuregelung auch ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut.
Derzeit beraten Bund, Länder und Kommunen intensiv über eine praktikable und zeitnahe Umsetzung der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Ziel ist es, Alleinerziehende so schnell wie möglich besser zu unterstützen. Die SPD-Bundestagsfraktion will die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses zum 1. Januar 2017 in Kraft treten lassen – so wie es das Bundeskabinett bereits beschlossen hat, betont Reimann. Darauf drängt auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Notfalls soll die Reform rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft treten.