Aus unserer Sicht zieht die schwarz-gelbe Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zwar erste Konsequenzen aus dem Dioxin-Skandal. Doch die damit ergriffenen Maßnahmen reichen nicht aus, um die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten, die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zu erhöhen, den Verwaltungsvollzug effektiver zu machen und den Informationsfluss zwischen Gemeinden, Ländern und dem Bund zu verstärken. Darauf weisen wir in unserem Entschließungsantrag hin.
Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Entwurf zur Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) vorzulegen. Dieser soll der folgende Änderungen enthalten:
- Sämtliche Untersuchungsergebnisse der betrieblichen Eigenkontrollen sowie die staatlichen Untersuchungsergebnisse sollen in einer Datenbank veröffentlicht werden. Und zwar unabhängig davon ob Grenzwerte eingehalten oder unterschritten wurden.
- Die aktive Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über Grenzwertüberschreitungen soll gewährleistet werden. Dazu müssen die Behörden verpflichtet werden, Untersuchungsergebnisse von sich aus zu veröffentlichen.
- Es soll klargestellt werden, das Verstöße nicht erst dann vorliegen, wenn sie rechtskräfitg festgestellt wurden. Es soll bereits als Verstoß gelten, wenn es sich Beanstandungen im Sinne des Lebensmittelrechts vorliegen.
- Darüber hinaus ist eine zentrale Internetseite einzurichten, auf der die einzelnen Behörden ihre Informationen unter Nennung von „Ross und Reiter“ veröffentlichen sollen.
- Zudem gilt es aus unserer Sicht Zivilcourage zu fördern und dazu möglist bald einen Gesetzentwurf zur Regelung des Informantenschutzes vorzulegen. Mitarbeiter die die zuständigen Behörden über Missstände bei ihren Arbeitgebern informieren, müssen gesetzlich vor Benachteiligungen geschützt werden. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung wurde bereits in der öffentlichen Anhörung des Verbraucherausschusses am 4. Juni 2008 deutlich.
- Des Weiteren fordern wir, eine strengere Kontrolle von Futterfetten zu gewährleisten und hierfür den Entwurf zur 41. Änderung der Futtermittelverordnung mit dem Ziel zu überarbeiten, die Futtermittel-Hersteller zu verpflichten, jede Charge zu beproben. Außerdem sind die weiteren Maßnahmen des Aktionsplans „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ zügig einzuleiten.
Unsere Forderungen sind nicht neu, wir sie bereits in einem Entschließungsantrag zur Regierungserkllärung von Ministerin Aigner sowie in unserem Antrag “Verbraucherschutz gesetz zügig reformieren deutlich gemacht. Doch auf diesem Ohr ist die Ministerin taub, sie redet gern über Verbraucherschutz, doch, wenn es darum geht zu handeln, nimmt sie die Skandal-Verursacher unter ihre Fittiche.