Diese sollen helfen Missstände und Fehlentwicklungen in den Märkten, die zu Lasten der Verbraucher gehen, aufzudecken und zu bekämpfen. Nachdem das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz die dafür benötigten Mittel im Jahr 2014 freigegeben hatte, sind seit März 2015 der Marktwächter Finanzmarkt und der Marktwächter Digitale Welt im Einsatz.
In der Sitzung der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz vom 21. Mai 2014 erklärte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Verfahrensweise der Marktwächter: Bei den Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer eingehende Verbraucherbeschwerden würden von den Marktwächtern gesammelt und ausgewertet.
Die Beschwerden würden hierbei nach individuellen Problemen und Problemen mit strukturellen Ursachen unterteilt. In letzteren Fällen würden die Erkenntnisse an Aufsichtsbehörden und politische Akteure weitergeleitet oder im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit oder auch Abmahnungen direkt behandelt.
Herr Müller stellte klar, dass sich beide Marktwächter noch in der Aufbauphase befänden. Weitere Marktwächter wären aufgrund hoher Errichtungskosten derzeit nicht denkbar, wobei der Bedarf daran jedoch bestünde. Dank der Bundesländer Niedersachsen und Hessen gäbe es aber bereits gute Grundlagen für einen Marktwächter Energie und einen Marktwächter Lebensmittelsicherheit. Von besonderer Relevanz für die Verbraucher werde außerdem ein Marktwächter Gesundheit eingeschätzt.