Vorgesehen ist, Regelungen zur Bekämpfung von Marktmissbrauch auch auf solche Finanzinstrumente auszuweiten, die auf neuartigen Handelsplattformen gehandelt werden.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Aufsichtsbehörden zu erweitern, die Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation zu vereinheitlichen und zu verschärfen. Künftig müssen alle Mitgliedstaaten zumindest für vorsätzliche und schwerwiegende Verstöße gegen das Verbot des Insiderhandels und der Marktmanipulation strafrechtliche Sanktionen vorsehen. Aufgrund der neuen europäischen Marktmissbrauchsregeln sind in Deutschland insbesondere die Straf- und Bußgeldvorschriften anzupassen.

Zur Verankerung dieser Rechtsakte im deutschen Recht sind zahlreiche Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz, Kreditwesengesetz, Kapitalanlagegesetzbuch und Versicherungsaufsichtsgesetz erforderlich, die zudem weiteren Aufsichtsbefugnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dienen sollen.