Im Jahr 2015 haben Frauen auf den durchschnittlichen Stundenlohn gerechnet 21 Prozent weniger verdient als Männer. Die Ursachen für diese Lohnlücke sind vielfältig: Frauen arbeiten häufiger im Niedriglohnsektor und seltener in Führungspositionen. Sie nehmen öfter als ihre männlichen Kollegen Auszeiten für die Familie und arbeiten oft in Teilzeit. Die SPD-Fraktion hat deshalb in der Großen Koalition einige Gesetze durchgesetzt, die diese Ursachen bekämpfen: Vom Mindestlohn profitieren vor allem Frauen im Niedriglohnsektor. Das ElterngeldPlus sorgt für eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und dank der Geschlechterquote kommen mehr Frauen in Führungspositionen.
Dennoch: Selbst wenn sie die gleiche Arbeit machen und die gleiche Qualifikation mitbringen, werden Frauen nicht gleich bezahlt. Sie verdienen auch dann durchschnittlich immer noch sieben Prozent weniger als Männer. Seit Langem kämpft die SPD-Fraktion deshalb für ein Gesetz für Lohngerechtigkeit. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat vor sieben Monaten einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Er wird seitdem von der Bundeskanzlerin blockiert. Mit dem Gesetz sollen Unternehmen ab 500 Beschäftigten verpflichtet werden, ihre betriebliche Lohnstruktur zu überprüfen, darüber zu berichten und Entgeltgleichheit herzustellen.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Zudem sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Auskunftsrecht darüber erhalten, was ihre Kollegen im Betrieb bei gleicher und gleichwertiger Tätigkeit im Durchschnitt verdienen. Die Unionsfraktion will hingegen, dass dieses Auskunftsrecht der Beschäftigten nur für Betriebe ab 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt. „Die Kanzlerin muss jetzt zeigen, ob sie es ernst meint mit der gerechten Entlohnung von Frauen und Männern“, sagt SPD-Fraktionsvizin Carola Reimann. Es könne nicht sein, dass ein großer Teil der Frauen von der Neuregelung ausgeschlossen wird.
Dass Transparenz und nachvollziehbare Kriterien bei den Gehältern grundsätzlich für mehr Gerechtigkeit sorgen, zeigt sich in der Tarifbindung. Dort, wo nach Tarif bezahlt wird und Betriebsräte mitbestimmen, fällt die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schon heute deutlich geringer aus. Der IG Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann fordert daher „gesetzliche Anstrengungen ebenso wie Bemühungen der Tarifparteien“, um die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu überwinden. „Der Markt wird das nicht richten.“
Gemeinsam mit Sozialverbänden machen die Gewerkschaften Druck. In einem Brief richten sich DGB und verschiedene Verbände, darunter der Deutsche Frauenrat und das Bundesforum Männer, direkt an die Bundeskanzlerin. Das Gebot der gleichen Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit sei seit Jahrzehnten geltendes Recht in Europa und in Deutschland, heißt es darin. Die Bundeskanzlerin wird aufgefordert, dieses Recht endlich durchzusetzen. „Unterstützen Sie den von Bundesministerin Schwesig vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern – jetzt!“