Derzeit wird auf rund 12.800 km Bundesautobahnen und 1.200 km Bundesstraßen eine Maut für Lastkraftwagen (Lkw) erhoben. Die Mautpflicht besteht für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen. Die Mautsätze werden alle vier Jahre auf Grundlage eines sogenannten Wegekostengutachtens festgelegt, die sich entsprechend EU-Richtlinien an den tatsächlichen Kosten der bemauteten Straßennetze orientieren.
Aufgrund des jüngsten Wegekostengutachtens mussten die Mautsätze zum 1. Januar 2015 gesenkt werden. Daraus ergäbe sich eine Einnahmelücke in Höhe von ca. 460 Mio. Euro im Zeitraum 2015 bis 2017. Um diese zu verhindern und die notwendige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur weiterhin sicherzustellen, hat der Bundestag an diesem Donnerstag beschlossen, die Nutzerfinanzierung auszuweiten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick (vgl. Drs. 18/3923, Drs. 18/4454):
- Zum 1. Juli 2015 wird die Lkw-Mautpflicht auf weitere 1.100 Kilometer vierspurig ausgebaute Bundesstraßen ausgedehnt. Damit wird das Netz mautpflichtiger Bundesstraßen mehr als doppelt so groß.
- Zum 1. Oktober 2015 wird die Mautpflichtgrenze auf 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt.
- Bereits zum nächsten Wegekostengutachten ab 2017 sollen die Mautsätze nicht mehr nur nach der Anzahl der Achsen, sondern gewichtsbezogen berechnet werden.
- Lkw-Mautdaten sollen nach strengsten Datenschutzregeln anonymisiert bei der Verkehrslenkung helfen.
- Das Personal des Bundesamtes für Güterverkehr soll flexibler einsetzbar sein.
Sebastian Hartmann, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion ist überzeugt: „Mit der heute verabschiedeten Ausweitung der Mauterhebung schaffen wir eine wichtige Grundlage für den angestrebten Systemwechsel zur Nutzerfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur.“ Gleichzeitig bereite man sich darauf vor, ab 2018 alle Bundesstraßen in Deutschland mit einer Lkw-Mautpflicht zu versehen. So ist es im Koalitionsvertrag vereinbart.