Derzeit wird auf ca. 12.800 km Bundesautobahnen und ca. 1200 km Bundesstraßen eine LKW-Maut erhoben. Die Mautpflicht besteht für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen. Die LKW-Maut wird alle vier Jahre auf Grundlage eines sogenannten Wegekostengutachtens berechnet. Die Mauthöhe muss sich nach Maßgabe der einschlägigen EU-Richtlinie an den tatsächlichen Wegekosten orientieren (EU-Richtlinie 1999/62/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2011/76/EU). Zu den Wegekosten zählen insbesondere die Kosten für den Bau, Ausbau, Erhalt und Betrieb des bemauteten Straßennetzes.
LKW-Maut für vierspurige Bundesstraßen und weitere Fahrzeugklassen
Aufgrund des neuen Wegekostengutachtens wurden zum 1. Januar 2015 die Mautsätze gesenkt. Mit einer Änderung des sogenannten Bundesfernstraßenmautgesetzes (Drs. 18/3923) will die Bundesregierung die Einnahmeausfälle in der LKW-Maut kompensieren. Dazu soll zum 1. Juli 2015 die Mautpflicht auf weitere ca. 1100 km vierspurige Bundesstraßen ausgedehnt werden. Außerdem sollen weitere Fahrzeugklassen mautpflichtig werden. Dafür wird zum 1. Oktober 2015 die Mautpflichtgrenze abgesenkt: von 12 Tonnen auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
Einnahmenmodell bleibt „Verkehr finanziert Verkehr“
Bei den Einnahmen setzt die Koalition weiterhin auf das Prinzip „Verkehr finanziert Verkehr“. Die Mautgebühren der Lastwagen werden eins zu eins wieder in die Verkehrswege investiert. „Unser Ziel bleibt es, ab 2018 die LKW-Maut wie im Koalitionsvertrag vereinbart auf alle Bundesstraßen auszudehnen“, betonte der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Sebastian Hartmann.