Der Bundestag hat am Donnerstag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) (Drs. 18/8578) beschlossen. Ziel war es, die GAK zu einem starken politischen Steuerungsinstrument für die Entwicklung der ländlichen Räume auszubauen. Dazu haben die Koalitionsfraktionen die Fördermöglichkeiten in strukturschwachen Gebieten erweitert – Investitionen sind nun nicht mehr länger nur im Bereich Landwirtschaft möglich. Gleichzeitig wurden die bisherigen Aufgaben der GAK als wichtiges Förderinstrument für die Agrarstruktur und für die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe sichergestellt.
Die Investitionsförderung wird künftig für folgende Bereiche möglich sein:
- für nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetriebe mit maximal zehn Beschäftigten
- zugunsten kleiner Infrastrukturen und Basisdienstleistungen im ländlichen Raum (z. B. medizinische Versorgung, soziale und kulturelle Einrichtungen, Bildungsangebote)
- für die Umnutzung von Gebäuden, etwa als Sozialstation
- zugunsten des ländlichen Tourismus
- für die Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes in Dörfern und ländlichen Gebieten.
Damit wird das Förderspektrum der GAK umfassend an den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) angepasst. Dazu gehört auch, dass die Fördermöglichkeiten um den Aspekt der umweltgerechten Landbewirtschaftung ergänzt werden. So können auch die Fördermöglichkeiten der ELER-Verordnung für Maßnahmen des Klima- und Naturschutzes besser genutzt werden.
SPD-Fraktion setzt wichtige Änderungen durch
Die SPD-Bundestagsfraktion hat die parlamentarische Beratung für viele wichtige Änderungen am Regierungsentwurf genutzt:
- So wurden etwa förderfähige Maßnahmen zur Entwicklung der ländlichen Räume im überarbeiteten Gesetz deutlicher beschrieben, um deren Wichtigkeit herauszustellen. Gleichzeitig wurde die Sicherung der Daseinsvorsorge noch stärker als bisher in den Fokus genommen.
- Ebenso wurden Fördermaßnahmen des Vertragsnaturschutzes, der Landschaftspflege sowie der Umnutzung örtlicher Bausubstanz in das Gesetz mit aufgenommen. Dies wird die nachhaltige Entwicklung der Regionen unterstützen und den zukünftigen Flächenverbrauch reduzieren.
- Zudem kommt es nun zu notwendigen Verwaltungsvereinfachungen, damit die Länder Maßnahmen für den Rahmenplan schnell anmelden und ihre Projekte zügig umsetzen können.
- Auch eine im Gesetzentwurf enthaltene nicht praktikable Gebietskulisse ist nun vom Tisch.
„Wir sehen uns in unseren Forderungen, die auch der Bundesrat unterstützt, bestätigt“, sagt Willi Brase, der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion. „Nur mit den durch die Experten in der Ausschussanhörung angemahnten Änderungen am Entwurf kann eine weiterentwickelte GAK ihren Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland beitragen. Gut, dass sie dank unseres Änderungsantrages im neuen Gesetz jetzt berücksichtigt werden“, so Brase.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die ländlichen Räume in Deutschland stehen vor großen Herausforderungen – von demografischen bis zur Versorgung mit Dienstleistungen. Daher hat der Bundestag die Fördermöglichkeiten aus den Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) erweitert. Zur Stärkung von strukturschwachen ländlichen Regionen werden künftig auch Investitionen in Infrastruktur und Kleinstbetriebe außerhalb der Landwirtschaft gefördert. Zudem werden die Bundesländer bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen durch Verwaltungsvereinfachungen entlastet.