Das Kurzarbeitergeld sichert Millionen Arbeitsplätze in Zeiten der Pandemie. Es baut sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen Brücken über die Zeit der Krise. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und die SPD-Bundestagsfraktion haben gleich zu Beginn der Pandemie dafür gesorgt, dass das Kurzarbeitergeld leichter in Anspruch genommen werden kann. Außerdem wurde der Bezug auf bis zu 24 Monate verlängert, das Kurzarbeitergeld erhöht und Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.
Nachdem die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit im April 2020 eine Höchstmarke von rund sechs Millionen erreicht hatte, nahm der Arbeitsausfall über die Sommermonate wieder ab und lag im August bei 2,58 Millionen. Doch der Anteil an Beschäftigten in Kurzarbeit ist immer noch hoch. Und auch angesichts wieder steigender Infektionszahlen ist klar, dass wir das Kurzarbeitergeld weiterhin brauchen. Da die Sonderregelungen Ende 2020 ausgelaufen wären, sollen mit einem Beschäftigungssicherungsgesetz nun Anschlussregelungen für das nächste Jahr beschlossen werden. Beschäftige und Unternehmen erhalten damit Planungssicherheit über den Jahreswechsel hinaus.
Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:
- Regulär erhalten Beschäftigte für die Arbeitszeit, die sie in Kurzarbeit sind, 60 Prozent ihres Nettogehalts (mit Kindern 67 Prozent). Wenn Beschäftigte aufgrund der Corona-Krise weniger als 50 Prozent arbeiten, steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (bzw. auf 77 Prozent) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent). Diese Sonderregelung gilt bis Ende 2021 für alle Beschäftigten, wenn die Kurzarbeit bis Ende März 2021 beginnt.
- Bestimmte Hinzuverdienste werden weiterhin nicht mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet.
- Arbeitgeber erhalten stärkere Anreize, Beschäftigten in Kurzarbeit berufliche Weiterbildung zu ermöglichen.
Parallel dazu wird über Verordnungen geregelt, dass Kurzarbeitergeld auch im nächsten Jahr leichter in Anspruch genommen und länger bezogen werden kann.