Die Künstlersozialversicherung sorgt dafür, dass derzeit rund 180.000 selbstständige Kulturschaffende Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung haben. Sie gibt diesen Menschen, die in der Regel nur ein geringes Einkommen haben, ein Mindestmaß an sozialer Absicherung. Damit ermöglicht sie vielen überhaupt erst, künstlerisch tätig zu sein.
Unternehmen kommen Abgabepflicht nicht nach
Getragen wird die Künstlersozialversicherung solidarisch von den Kulturschaffenden, den Verwertern künstlerischen Schaffens und dem Bund. Konkret heißt das: Alle Unternehmen, die Leistungen von selbstständigen Kulturschaffenden in Anspruch nehmen, müssen dies melden und eine Abgabe an die Künstlersozialversicherung leisten. Zur Zeit beeträgt der Abgabesatz für Verwerter 5,2 Prozent.
In den letzten Jahren sind diese Abgaben jedoch gesunken, obwohl die Umsätze in der Kreativwirtschaft insgesamt gestiegen sind. Das zeigt, dass zahlreiche Unternehmen ihrer Abgabepflicht bewusst oder unbewusst nicht nachkommen. In der Folge ist der Abgabesatz deutlich gestiegen.
Mehr Kontrollen durchführen
Einen weiteren Anstieg will die Koalition jetzt mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes verhindern, vor allem über verstärkte Kontrollen bei den Verwertern. Die Rentenversicherung wird ihre Prüfungen erheblich ausweiten. Sie wird dabei durch die Künstlersozialkasse mit ihrer besonderen Expertise im Bereich der Kulturwirtschaft unterstützt. Durch die Prüfungen soll letztlich eine gerechtere Abgabeerhebung gewährleistet werden.
Gleichzeitig wird für kleine Betriebe eine Bagatellgrenze eingeführt, um ihnen mehr Planungssicherheit zu geben: Sie müssen bis zu einer Auftragssumme von 450 Euro im Kalenderjahr keine Abgabe an die Künstlersozialkasse entrichten. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.