Mit der geplanten Änderung des Art. 91b GG eröffnen wir dem Bund neue Möglichkeiten, um dauerhaft Beiträge zur Grundfinanzierung der Hochschulen zu leisten. Befristete Programme wie der Hochschulpakt 2020 oder die Exzellenzinitiative können damit in dauerhafte Förderformate weiterentwickelt werden. Denkbar wären etwa Maßnahmen zur Verbesserung der Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Stärkung der Personalstrukturen an den Hochschulen.
Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Ernst-Dieter Rossmann, sagt: „Die Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaftslandschaft wird von uns nachhaltig gestärkt und Kooperationen von Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden deutlich erleichtert.“
Auch in Zukunft soll die Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen in Abstimmung von Bund und Ländern nicht an die Zustimmung aller Länder geknüpft sein. Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber früheren Vorschlägen zur Änderung des Art. 91b GG. „Im Übrigen wird die SPD weiter dafür werben und streiten, das Kooperationsverbot in Gänze für alle Bildungsbereiche aufzuheben“, so Rossmann.