Die Strecke Magdeburg – Halberstadt ist nicht durchgängig mit einem System zur Zugbeeinflussung ausgerüstet. Nach heutigem Kenntnisstand hätte das Zugunglück von Hordorf bei einer entsprechenden Ausstattung der Signale mit der Punktförmigen Zugbeeinflussung (PZB 90) verhindert werden können. Denn das System löst eine Zwangsbremsung aus, wenn ein rotes Signal überfahren wird. Die ungenügende Ausrüstung des Streckennetzes der ehemaligen Deutschen Reichsbahn mit einem Zugbeeinflussungssystem war bekannt und ist eine investive Altlast, die auch 20 Jahre nach Vollendung der Deutschen Einheit nicht vollständig beseitigt ist.
Dabei entsprach das System zur Zugbeeinflussung im Netz der Deutschen Bundesbahn bereits Ende der 80er dem Stand der Technik. Obwohl seit 1990 rund 25 Milliarden Euro für den Aus- und Neubau des ostdeutschen Eisenbahnnetzes investiert wurden, unterblieb bis heute die Angleichung des Sicherheitsstandards bei der Streckenausrüstung mit einem Zugbeeinflussungssystem. Selbst auf Hauptstrecken die im Güterverkehr stark genutzt werden, wie der Halle-Kasseler-Bahn, fehlt auf weiten Abschnitten die Zugbeeinflussung.

In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf:

  • Die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO) so anzupassen, dass alle Hauptbahnen unverzüglich mit Zugbeeinflussungsanlagen ausgerüstet werden müssen.Für Nebenbahnen mit Personenverkehr soll eine Nachrüstung mit einer an die betrieblichen Erfordernisse angepassten Sicherungstechnik vorgeschrieben werden.
  • Die Mittel für die Nachrüstung von bundeseigenen Schienenwegen im Rahmen der 2,5 Millirden Euro Zuschüsse des Bundes an die DB Netz AG im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) bereitzustellen.
  • Den Finanzbedarf für die Nachrüstung von Strecken von nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen durch ein unabhängiges Gutachten ermitteln zu lassen und in Abstimmung mit den Bundesländern eine Finanzierungslösung zu finden.

Durch eine Nachrüstung mit PZB 90 wird nicht nur die Eisenbahnsicherheit verbessert.In einigen Fällen kann auch die Streckengeschwindigkeit ohne weiteren Ausbau auf 120 km/h angehoben werden. Davon profitieren die Fahrgäste durch kürzere Reisezeiten. Dies nutzt aber auch den Betreibern, da sie ggf. Umläufe einsparen können, wodurch auch der Zuschussbedarf durch die öffentliche Hand sinkt.