Offiziell verbirgt sich die Mietpreisbremse hinter dem „Mietrechtsnovellierungsgesetz“ (Drs. 18/3121). Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. In manchen Ballungszentren und Universitätsstädten gibt es heute Mietsteigerungen von 30 bis 40 Prozent. Das ist nicht akzeptabel. Exorbitant steigende Mieten würden die Städte auf Dauer verändern. Normalverdiener, junge Familien, Rentner würden sich ganze Stadtteile nicht mehr leisten können und in Randgebiete verdrängt. Die Städte und Stadtviertel sollen aber vielfältig und bunt bleiben.

Die Sozialdemokraten wollen die gewachsenen Strukturen bewahren. Wenn die Menschen getrennt nach Einkommen leben, dann schadet das dem sozialen Zusammenhalt. Insofern ist die Mietpreisbremse auch ein großer Erfolg für eine moderne Rechts- und Verbraucherpolitik.

Ein weiterer großer Erfolg für die SPD-Fraktion ist dabei das künftige Bestellerprinzip bei den Maklergebühren: Wer bestellt, der bezahlt. Das entspricht einem natürlichen Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft, denn das Bestellerprinzip im Maklerrecht sorgt dafür, dass die Zwangslage von Wohnungssuchenden nicht länger ausgenutzt wird. Die Maklercourtage bezahlt künftig derjenige, in dessen Interesse der Makler tätig wird. Das ist in der Regel der Vermieter und nicht der Mieter.

Sozial ausgewogenen Städten einen Schritt näher

In der Debatte um die Mietpreisbremse am Donnerstagmorgen sagte SPD-Fraktionsvizechef Sören Bartol: „Das ist ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland“. Er mach-te deutlich, dass es bisher oft so war, dass Vermieter keine Grenze nach oben kannten und exzessive Mietsteigerungen verlangen konnten. Mit der Mietpreisbremse komme man nun „dem Ziel von sozial ausgewogenen Städten einen Schritt näher“.

Er kündigte an, dass auch die so genannten qualifizierten Mietspiegel, die als Vergleichsgröße herangezogen werden, weiter ausgebaut werden sollen. Bartol betonte, dass die Mietpreis-bremse so ausgestaltet sei, dass sie nicht den Mietwohnungsbau außer Kraft setze, denn „Investitionen muss es weiter geben“.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wies darauf hin, dass die Opposition das Gesetz im Grunde genauso gemacht hätte, denn so waren die Einlassungen der Grünen und Linken im Parlament zu verstehen. Maas erklärte, dass das Gesetz so konzipiert sei, dass Mieterinnen und Mieter ihr Recht auch durchsetzen könnten.

Herauszuheben war bei seiner Rede, dass es neben den einschlägig bekannten Großstädten wie Berlin und Hamburg eben auch weitere Ballungszentren gebe, in denen die Mieten explodierten; Maas nannte als Beispiel Regensburg. Auch in Städten wie dieser suchten junge Familien bezahlbaren Wohnraum. Er machte nochmals klar, dass der Wohnungsbau durch die Mietpreisbremse nicht abgewürgt werde. Die Bremse wirke sich zudem auf den Mietspiegel aus, wovon auch solche Mieterinnen und Mieter profitierten, die nicht direkt von der Miet-preisbremse betroffen sind.

Ähnlich äußerte sich auch der SPD-Abgeordnete Dennis Rohde. Er sprach von einer Entlastung der Mieterinnen und Mieter um rund 850 Millionen Euro. Das sei „ein Erfolg der Großen Koalition und besonders der SPD-Fraktion“. Innenstädte dürften „nicht zu Luxusgegenden“ für die finanzstarke Elite werden. „Eigentum verpflichtet“, sagte Rohde und ergänzte, dass sein Gebrauch der sozialen Allgemeinheit dienen müsse.

Metin Hakverdi, ebenfalls SPD-Fraktionsmitglied, sagte, die Mietpreisbremse gehöre zu den wichtigsten ordnungspolitischen Maßnahmen der SPD-Fraktion, vergleichbar mit dem Mindestlohn oder der Frauenquote.

Häufig gestellte Fragen:

Wo gibt es Probleme auf dem Wohnungsmarkt?
In begehrten Vierteln vieler Metropolen und Unistädte werden erschwingliche Wohnungen knapp. Laut Bundesjustizministerium lagen neu geforderte Mieten zum Beispiel in Hamburg und München um 25 Prozent über bestehenden Mieten, in Münster um 30 Prozent. Schwierig ist die Suche vor allem für Einkommensschwache und Familien.

Wie genau funktioniert die Mietpreisbremse?
Wenn eine Wohnung frei wird und der Eigentümer einen neuen Mieter findet, kann er die Wohnung nicht mehr beliebig teurer machen. Die künftige Miete darf maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Was das heißt, ist im Mietspiegel einer Stadt nachzulesen. Kostet eine Wohnung bisher zum Beispiel 5,50 Euro pro Quadratmeter und die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 6,00 Euro, darf der Vermieter nur bis auf 6,60 Euro heraufgehen – auch wenn im Viertel schon viele Wohnungen für bis zu 9,00 Euro pro Quadratmeter einen neuen Mieter fanden. In welchen Gebieten die Bremse kommt, sollen die Länder festlegen können – für jeweils höchstens fünf Jahre.

Welche Ausnahmen von der Bremse gibt es?
Das neue Instrument soll Preissprünge abmildern, den dringend nötigen Bau neuer Wohnungen aber auch nicht abwürgen. Die Beschränkung gilt deswegen nicht, wenn neu gebaute Wohnungen erstmals vermietet werden. Neu meint: ab dem 1. Oktober 2014 – also dem Tag, an dem das Bundeskabinett die Pläne beschlossen hat. Keine Bremse gilt auch bei der ersten Vermietung nach Rundum-Sanierung, also nach einer so umfassenden Auffrischung, dass sie etwa ein Drittel so teuer war wie ein vergleichbarer Neubau. Überhaupt können Eigentümer mindestens so viel verlangen, wie schon der Vormieter gezahlt hat. Sie müssen die Miete also nicht senken.

Was soll sich bei den Maklergebühren ändern?
Bislang schalten Vermieter gerade in Großstädten oft einen Makler ein, um ihre Wohnungen neu zu vergeben - und reichen die Kosten dafür gern an den neuen Mieter weiter. Künftig soll das Prinzip gelten: Wer bestellt, bezahlt. Das heißt, in Zukunft muss derjenige für die Kosten aufkommen, der den Makler beauftragt hat.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse?
Am 27. März soll das Gesetz den Bundesrat passieren. In Kraft treten soll es voraussichtlich zum 1. Juni. Bereits von April an sollen die Länder aber die rechtlichen Voraussetzungen schaffen können, um die entsprechenden Gebiete auszuweisen – damit die Bremse bei Bedarf direkt vom 1. Juni an greifen kann.

Alexander Linden (mit dpa)