Mit seiner Hilfe sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und der zuständigen Landesbehörden weiter verbessert werden.

Hierfür sollen unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen für neue IT-Verfahren zur Vorgangsbearbeitung geschaffen werden. Außerdem erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen automatisierten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Zudem soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit künftig für die Ahndung von Meldeverstößen nach dem Vierten Sozialgesetzbuch auch dann zuständig sein, wenn die Verstöße in einem Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgedeckt wurden. Die für die Bekämpfung der handwerks- und gewerberechtlichen Schwarzarbeit zuständigen Landesbehörden erhalten zudem – entsprechend ihrer im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normierten Aufgaben – eigene Prüfungsbefugnisse.