Die Koalition verbessert die Rechtsschutzmöglichkeiten für Opfer von Stalking. Zudem wird zum besseren Schutz von Zwangsprostituierten wird die Freierstrafbarkeit verschärft. Zudem wird in ein Ausstiegsprogramm investiert.

Stalker:innen bedrohen, belästigen und verfolgen ihre Opfer häufig über ein lange Zeit. Dieser Psychoterror kann traumatische Folgen für die Opfern haben. Der SPD-Fraktion im Bundestag liegt ein besserer Schutz der Opfer sehr am Herzen. Bislang konnte Stalking aufgrund zu hoher Hürden nur selten bestraft werden. Deswegen werden die Hürden für eine Verurteilung deutlich abgesenkt. Dabei wird künftig das sogenannte Cyberstalking mit einbezogen, das im Netz oder über Apps stattfindet.

Außerdem wird der Schutz von Zwangsprostituierten, die unter menschenunwürdigen Bedingungen für ihre Zuhälter arbeiten müssen, verbessert. Die bereits bestehende Freierstrafbarkeit bei Zwangsprostitution wird deutlich verschärft. Gleichzeitig konnte die SPD-Fraktion im Bundestag ein Ausstiegsprogramm im Umfang von 20 Millionen Euro durchsetzen. Dieses Programm soll insbesondere schwangere Prostituierte und schwangere Zwangsprostituierte auf dem Weg aus der Prostitution heraus beraten, begleiten und unterstützen.