Die Sanktionen in der Grundsicherung werden bis zur Einführung des Bürgergelds ausgesetzt. Dem Gesetz haben die Ampel-Fraktionen in dieser Woche zugestimmt. 

Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion einige wichtige Änderungen durchgesetzt: Das Sanktionsmoratorium wird bis in den Sommer 2023 bzw. ein Jahr nach Inkrafttreten gelten und endet nicht – wie ursprünglich geplant – bereits Ende 2022.

Zudem wurde erreicht, dass Meldeversäumnisse nicht mehr – wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen – vom Moratorium ausgenommen sind. Nur bei mehrfachen Meldeversäumnissen sind jetzt weiterhin Sanktionen möglich. Denn wer wiederholt nicht zum vereinbarten Termin erscheint, dem kann schlecht geholfen werden. Leistungskürzungen bei mehrfachen Meldeversäumnissen sind dann aber nur in Höhe von 10 statt bisher im Umfang von bis zu 30 Prozent möglich.

Die sogenannten Mitwirkungspflichten sollen im Bürgergeld neu geregelt werden. Künftig sollen sich Leistungsberechtigte und Jobcenter auf Augenhöhe begegnen. Ziel ist es, gegenseitiges Vertrauen durch mehr Respekt und Würde zu schaffen.

In seinem Urteil vom 5. November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass Menschen, die staatliche Leistungen beziehen, Mitwirkungspflichten haben. Jedoch sind nicht alle Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verhältnismäßig, mit denen auf Pflichtverletzungen reagiert werden kann. Bis zur gesetzlichen Neuregelung hatte das Bundesverfassungsgericht Übergangsregelungen angeordnet. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Sanktionsregelungen zeitweise komplett ausgesetzt.

Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, dass bis zu einer Neuregelung der Mitwirkungspflichten im Rahmen des Bürgergeldes ein Sanktionsmoratorium gelten soll.