Die Bürgerinnen und Bürger sollen Amtspersonen im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung erkennen können. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition sollen Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten verpflichtet werden, ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbaren Dienstbezug nicht zu verhüllen.

Der Gesetzentwurf betrifft Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Soldatinnen und Soldaten sowie Bundesrichterinnen und Bundesrichter, aber auch Richterinnen und Richter im Landesdienst. Er betrifft zudem Wahlvorstände und Wahlhelfer sowie Personen, die ihre Identität nachweisen müssen.

Ausnahmen sollen nur zu gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken wie beispielsweise zum Infektionsschutz beziehungsweise zum Eigenschutz möglich sein. Auch sieht der Gesetzentwurf eine Änderung des Personalausweisgesetzes vor. Danach erfolgt die Identifizierung einer Person, die ihren Ausweis vorlegt, durch einen Abgleich des Lichtbilds mit ihrem Gesicht.