Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate haben. Finanziert wird dieses Insolvenzgeld durch die sogenannte Insolvenzgeldumlage. Sie wird von allen Arbeitgebern an die Bundesagentur für Arbeit entrichtet, die das Geld den von Insolvenz betroffenen Arbeitnehmern auszahlt.
Dank der unerwartet guten konjunkturellen Entwicklung wird die für das Jahr 2010 erhobene Insolvenzgeldumlage nicht vollständig benötigt. Ende des Jahres wird voraussichtlich ein Betrag von rund 1,117 Milliarden Euro übrig bleiben.
Gleichzeitig ist vorgesehen, dass das steuerfinanzierte Darlehen des Bundes an die Bundesagentur für Arbeit am Jahresende in einen Zuschuss umgewandelt wird. Konkret erlässt der Bund der Bundesagentur den Rest des Darlehens, der Ende des Jahres noch nicht zurückgezahlt ist. Durch die nicht ausgegebenen Einnahmen aus der Insolvenzgeldumlage sinken dieser Darlehensrest und damit die Zuschüsse des Bundes um 1,117 Mrd. Euro.
Im Ergebnis bedeutet das, dass die von den Arbeitgebern aufgebrachten Finanzmittel in den Bundeshaushalt fließen und für Insolvenzfälle im nächsten Jahr nicht mehr zur Verfügung stehen. Zugleich will die Regierung den Umlagesatz beim Insolvenzgeld für das Jahr 2011 auf 0,0 Prozent festsetzen. Folge: Die zuvor geleerte Insolvenzgeld-Kasse bleibt leer.
Dies wiederum hätte zur Folge, dass Insolvenzfälle in 2011 aus den allgemeinen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzierten Beitragseinnahmen zu bestreiten wären. Entsprechend stünden weniger finanzielle Mittel beispielsweise für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, die berufliche Eingliederung, das Vermittlungsbudget usw. zur Verfügung. Die Chancen von Arbeitsuchenden, wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen, würden dadurch geschmälert. Sie hätten damit sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitsuchende das Nachsehen.
In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung daher auf, die zum Jahresende unverbrauchten Mittel aus der Insolvenzgeldumlage nicht auf die Höhe des Bundeszuschusses an die Bundesagentur für Arbeit anzurechnen und auf das Jahr 2011 zu übertragen. Im Ergebnis stünden so im kommenden Jahr deutlich mehr Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung.