Deutschland muss vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktprognosen an dem Instrument der Kurzarbeit festhalten. Die Prognosen für 2010 und darüber hinaus zeigen deutlich, dass Kurzarbeit auch weiterhin ein Hauptelement der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland sein muss.
Nachdem die Bundesregierung die Sonderregelungen zur Kurzarbeit ab 2011 zunächst verschlechtert hat, macht Bundesministerin von der Leyen auch hier eine Kehrtwende und plant nun - wie von der SPD gefordert - die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge über das Jahr 2010 hinaus zu verlängern.
Die Bundesregierung ist offensichtlich der Realität arbeitsmarktpolitisch nicht gewachsen. Ihre Pläne scheitern an der Wirklichkeit, wie bereits bei der Neuorganisation der Jobcenter. Auch bei den Regelungen zur Kurzarbeit musste Bundesministerin von der Leyen einsehen, dass ihr erstes Gesetz nicht zu Ende gedacht war. Ohne eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge können sich viele Unternehmen Kurzarbeit nicht leisten, und auch strukturell durchaus gesunde Betriebe müssten krisenbedingt entlassen. Zur Beschäftigungssicherung dürfen sich die Bedingungen für Kurzarbeit im kommenden Jahr nicht verschlechtern. Die Betriebe brauchen jetzt schnell Sicherheit für ihre Personalplanung.
Die überraschend gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist auch ein wesentlicher Verdienst der Kurzarbeit. Mit ihrer Hilfe konnten Hunderttausende von Arbeitsplätzen gerettet werden. Die Bundesregierung droht diesen Erfolg mit ihrem Hü und Hott bei den Regelungen zu verspielen. Was die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf zur Arbeitsmarktpolitik in einem Hau-Ruck-Verfahren, die Wahlen in Nordrhein-Westfalen im Nacken, auf den Weg bringt, ist lediglich simuliertes Regieren ohne eigene Ideen und Konzepte. Ministerin von der Leyen ist auf Druck des Koalitionspartners hinsichtlich der Dauer der Kurzarbeiterregelung bereits wieder zurück gerudert. Staat Mitte 2012, soll die Frist nun im März 2012 auslaufen.
Unsere Forderungen zur Kurzarbeit haben sich in der Praxis bewährt und sind nicht mit der heißen Nadel gestrickt:
- Anhebung der maximalen Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 36 Monate
- Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in diesem Zeitraum
- Fortführung der Weiterqualifizierung
- Unbürokratische Verlängerung der Bezugsfrist für Unternehmen in Kurzarbeit
- Zugang zum Kurzarbeitergeld bei Nachweis von mehr als zehn Prozent Entgeltausfall
- Inanspruchnahme von Kurzarbeit auch für Zeitarbeitsfirmen.