Der bisherige Vorsitzende des Verteidigungsausschusses Hans-Peter Bartels (Jahrgang 1961), wird von Mai 2015 an die Funktion des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages übernehmen. Dazu hat ihn das Parlament am 18. Dezember gewählt (Drs. 18/3547). Der SPD-Abgeordnete aus Kiel gehört seit 1998 dem Bundestag an. Von 2002 bis Oktober 2013 war Bartels stellvertretender verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
Bartels wird den aktuellen Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus ablösen. Der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete bekleidet das unabhängige Amt seit 2010.
Sobald Hans-Peter Bartels sein Amt antritt, darf er nicht mehr Mitglied des Bundestages und damit auch nicht der SPD-Bundestagsfraktion sein. So schreibt es die Verfassung vor.
Wahl, Rolle und Aufgaben des Wehrbeauftragten
Nach Artikel 45 b des Grundgesetzes ist der Wehrbeauftragte "zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle" über die Streitkräfte tätig. Seine genauen Aufgaben und Befugnisse sind im Wehrbeauftragtengesetz geregelt.
Der Wehrbeauftragte wird vom Deutschen Bundestag in geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Er ist weder Mitglied des Bundestages noch Beamter.
Mindestens einmal jährlich gibt der Wehrbeauftragte einen Bericht über seine Arbeit an das Parlament.
Um seine verfassungsmäßigen Aufgaben zu erfüllen, stehen dem Wehrbeauftragten umfangreiche Rechte zu. Er hat ein Recht auf Auskunft und Akteneinsicht gegenüber dem Verteidigungsminister und dessen unterstellten Dienststellen. Der Wehrbeauftragte kann die Truppe jederzeit besuchen - auch unangemeldet. Zudem hat er die Möglichkeit, Berichte über die Disziplinargewalt in den Streitkräften anzufordern und kann straf- oder disziplinargerichtlichen Verfahren beiwohnen.
Neben der Kontrollfunktion übernimmt der Wehrbeauftragte noch eine weitere wichtige Aufgabe. Er ist der Ombudsmann der Streitkräfte und damit Ansprechpartner für alle Soldatinnen und Soldaten.